100%ige Sanktionen von Hartz 4?
Ich habe beim jobcenter des öfteren die meldepflicht versäumt. bisjetz hab ich noch nie eine sanktion bekommen. aber ich hab öfters einen nachfolgetermin mit "anhörung zum möglichen eintritt einer sanktion" bekommen die ich bisjetz vermeiden konnte. man hat mir gesagt wenn noch einmal was vorkommt würde man mir eine sanktion von 100 % geben. ich bin unter 25.Ich hatte noch keine sanktion, dürfen die mich beim ersten mal direkt um 100 % für 3 monate sanktionieren? Danke für antworten.
5 Antworten
Dann hast du bis jetzt Glück gehabt das du noch keine Sanktion bekommen hast !
Du schreibst doch in deiner Frage selber,dass du des öfteren Termine versäumt hast und irgendwann reicht es dem Jobcenter auch,du hattest doch die Ankündigung schon bekommen,dass es das nächste mal eine 100 % Sanktion gibt und die kommt dann auch mit recht.
Denn wenn du einen wichtigen Grund vorbringen kannst,warum du zum Termin nicht erscheinen kannst,dann bekommst du auch keine Sanktion.
Besondere Regelungen bei U25
Für Leistungsbezieher unter 25 Jahren (U25) sieht der Gesetzgeber verschärfte Regelungen bei Pflichtverstößen vor. Bereits bei der erstmaligen Pflichtverletzung verhängt das Jobcenter eine Sanktion in Form des vollständigen Wegfalls der Regelleistung. Lediglich die Kosten für Miete und Heizung werden weiterhin vom Leistungsträger übernommen, wobei diese unmittelbar an den Vermieter gezahlt werden (§ 31 Abs. 3 S.3 SGB II). Wie bei allen Sanktionen beträgt der Zeitraum der Leistungskürzung drei Monate. Das Jobcenter hat bei Hartz IV-Beziehern unter 25 Jahren unter besonderen Umständen jedoch die Möglichkeit, die Dauer auf sechs Wochen zu verkürzen. Darüber hinaus können geldwerte Leistungen und Sachleistungen zur Sicherung des Existenzminimums erbracht werden.
Ein erneuter Verstoß gegen die Pflichten, wie beispielsweise die Weigerung eine Arbeitsgelegenheit wahrzunehmen, führt zu einem vollständigen Leistungsausfall, die auch die Kosten für die Unterkunft betrifft. Diese drastische Sanktion kann nur abgewendet werden, wenn sich der Hartz IV-Bezieher bereit erklärt, seinen Pflichten im Nachhinein nachzukommen.
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/hartz-iv-sanktionen-und-strafen.html
Wenn es dir schon angekündigt wurde, kannst du ruhig davon ausgehen, dass es geht.
Was kann denn so wichtig sein, dass du nicht in der Lage bist einen Termin wahrzunehmen, bei dem es um deine Existenz geht?
was heißt beim ersten mal
hier was vergerssen da nicht gemeldet irgentwann ist das genug
und dann gibt es kein geld mehr
dann muss man auch nicht heulen
Ja und meiner Meinung nach zurecht! Du lebst vom Staat und von der arbeitenden Bevölkerung hälst dich nicht an Regeln und jetzt heulst du rum? Geh halt arbeiten dann brauchst du dich nicht bei denen melden