ALG 2 Sanktion trotz Krankmeldung, ist das richtig?

4 Antworten

Gegen Sanktionen sollte man IMMER Widerspruch einlegen und ggf. Klage einreichen.

Als Leistungsempfänger hat man kein Prozesskostenrisiko, kann also nur gewinnen. Außerdem macht das der Arge Arbeit und verursacht Kosten, so das diese zukünfig eher auf Sanktionen verzichten wird, wenn sie weis, das man sowieso dagegen klagt.

Läßt man sich Sanktionen gefallen, dann wird die Arge immer mehr Sanktionen verhängen um Geld zu sparen.

er soll sofort am Montag per Telefon Kontakt zu einem Rechtsanwalt für soziales aufnemen, am Tel. kurz schildern was vorliegt und sich umgehend einen Termin zur Vorsprache geben lassen. Zu dem Termin geht er dann pünktlich mit Bewilligungsschreiben der Arge + PA + 10Euro alles weitere übernimt dann der Anwalt. Gegen Sanktionierungen kann man vorgehen aber eben nicht alein, da hat man kaum eine Chance. Sage deinem Bruder das er das unbeding am Montag tun soll denn zu verlieren hat er jetzt sowiso nix mehr!!!! VIEL ERFOLG!

apfelkuchen225  12.10.2012, 19:35

quatsch.

Linda1091 
Fragesteller
 12.10.2012, 20:27

Sprechen Sie aus Erfahrungen oder sind es nur Vermutungen?

sachsenfrank  13.10.2012, 12:20
@Linda1091

ich weis nicht wer hier angesprochen wird? Dein Bruder kann tun was er will, von mir aus auch garnichts, ist ja seine Sache!!!

es steht doch in der santkionsandrohung drin wieviel er bekommt. zudem wurde er belehrt und es ist doch selbstverständlich das man sich meldet beim jobcenter, wenn man wieder gesund ist.

Linda1091 
Fragesteller
 12.10.2012, 20:27

Ja da reicht es aber auch wenn man anruft. Denn wenn man den einen paragraphen googelt ich glaub 309 abs.1 steht da man soll sich persönlich melden wenn man aufgefordert wird. Das heißt die müssen Ihn noch mals ein Schreiben schicken und dem muss stehen wann er erscheine soll. Ansonsten muss doch telefonisch reichen.

talladin  13.10.2012, 14:03
@Linda1091

Mit dem Amt klärt man NICHST (!!!!!!) telefonisch. Das fällt gerne mal unter den Tisch, da du nicht beweisen kannst das du da wirklich angerufen hast. Das man sich beim Amt allerdings "gesund melden" muss ist mir neu? Es läuft eigentlich so ab: Hartzler bekommt termin-Hartzler hat aber ne krankschreibung und gibt diese ab (das lässt er sich natürlich bescheinigen)-hartzler bekommt nen neuen termin.

Mir wäre ein Paragraph neu indem steht das man sich gesund melden muss, nach einer krankheit. Das JC kann man auch nciht mit nem Arbeitgeber vergleichen, wenn das jeder machen würde wäre dort jeden Tag wegen überfüllung geschlossen weil jeder Arbeitslose dort aufkreuzen würde wie bei nem Job auch.

Linda1091 
Fragesteller
 14.10.2012, 00:29
@talladin

Das meine ich auch. Aber mein Bruder hat ein Schreiben bekommen in dem steht, er hätte persönlich vorbei kommen müssen wenn er wieder gesund ist. Aber so steht es nicht im Paragraphen sondern ( ein Auszug vom Paragraphen) § 309 Allgemeine Meldepflicht (1) Der Arbeitslose hat sich während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhebt, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit ihn dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Der Arbeitslose hat sich bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle zu melden. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe ruht.

So, da steht er soll sich persönlich melden wenn er dazu aufgefordert wird, also müssen Sie ihm ein neuen Termin geben und dann muss er erscheinen, oder seh ich das falsch?

LC1981  24.10.2012, 21:59
@Linda1091

Volkommen richtig siehst du das! Hat er einen Termin bekommen nach dem Ablauf der Arbeitsunfahigkeit? NEIN! Also wieso sollte er Sanktioniert werden? Er muss sich betimmt nicht alleine melden da das gelbe Zettel genau dem Datum des Ende der Arbeitsunfähigkeit enthält....nich Widerspruch einlegen sondern erst mit dem PAP selber....wen's nichts bringt dann widerspruch

Ja,man muss sich persönlich wieder gesund melden.Ist genauso wie bei einem Arbeitgeber,da musste nach Ende der Krankheit auch wieder erscheinen.

Linda1091 
Fragesteller
 14.10.2012, 00:32

Schauen Sie mal heir ein Auszug aus dem Gesetz: § 309 Allgemeine Meldepflicht (1) Der Arbeitslose hat sich während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhebt, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit ihn dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Der Arbeitslose hat sich bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle zu melden. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe ruht.

Da steht er soll sich nur persönlich melden, wenn er dazu aufgefordert wird, also müssen die ihm ein neuen Termin zuschicken, oder nicht? Da steht nichts von , man soll erscheinen sobald man wieder gesund ist.