Hartz IV Sanktion - Zurück zu Mutter ziehen.

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo-Da musst du dich mit dem Job-Center auseinandersetzen--am Besten

mit allen Beiden--Das in dem Ort--wo Du wohnst -und mit dem wo du hinmöchtest.

Mein Rat an Dich wäre --bewirb dich ernsthaft für eine Arbneitsstelle in der neuen

Stadt--damit dein Wille für eine Arbeitsaufnahme erkennbar ist--könnte der

Genehmigung seitens des JC günstiger gewertet werden , als ohne Nachweis

einer Bewerbung.Das mit der Kürzung könnte man ja auch nochmals besprechen,

wenn du denen die Sachlage schilderst.

VG pw

Ja, um Arbeit wollte ich mich sofort kümmern. Möchte ja meiner Mutter nicht auf den Tasche liegen. :)

@Toastbrod

Das meinte ich ja --ist doch eine positive Einstellung. Und den Rest besprichst du mit den zuständigen Ämtern.

Viel Erfolg --VG pw (-:

@peterwuschel

Hallo Toastbrod.....

Danke für Deine Wertung. Ich hoffe ,dass alles so klappt -oder geklappt hat-wie Du es Dir vorgestellt hast. Viel Glück für Deine Zukunft. VG peterwuschel(-:

wenn du schon auf eigenen Beinen gestanden hast, erhalte dir das. ziehe in die Nähe deiner Mutter, aber nicht zu ihr in die Wohnung! Erhalte dir die Selbständigkeit, oder leren, besser alleine klarzukommen. Ging ja bisher wohl auch.

Hilfe anzunehmen, ist schon mal ein Fortschritt. achte bei Psychologischer Hilfe jedoch darauf, daß dir nicht irgendwelche Psychopharmaka auf geschwatzt werden, die dir angeblich helfen sollen. Die meisten machen nur süchtig und bringen dich in weitere Schwierigkeiten. Geh lieber raus unter Leute, die dir wohlgesonnen sind, und halte dich von jenen fern, die dir Schwierigkeiten eingebracht haben oder dies noch tun. Wahre Freunde erkennst du an ihrer Bereitschaft zu helfen.

Vom Arbeitsamt wird dir ein Umzug nur finanziert, wenn du eine Arbeitsaufnahme nachweisen kannst. Den Antrag musst du vorher stellen, weil mehrere Kostenvoranschläge erwartet werden. dein Hab und Gut wird sicher nicht dein Auto passen, oder? Also wirst du einen Umzugswagen brauchen, vielleicht eine Firma für das Ganze. Deshalb der Kostenvoranschlag.

Viel Glück für deine Zukunft!

Du kannst hier noch nachfragen

http://www.elo-forum.org/

Ich denke, da kommen noch ganz andere Probleme auf dich zu oder soll ich sagen, auf deine arme Mutter?

Nein. davon würde ich nicht ausgehen, dass ihr Geld gekürzt wird.Sie wird nur für dich, so lange die Sperre dauert, auch dort keinen Zuschlag für dich bekommen. Nach der Sperre sollte sie eigentlich mehr bekommen, weil du mit ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft bildest.

Aber spekuliere doch nicht lange herum. Gehe doch zum Amt und frage da, wie das gehandhabt wird, wenn du aus gesundheitlichen Gründen diesen Schritt machen würdest.

Ergänzend zur Antwort von isomatte (sie ist in Sachen Hartz IV sehr erfahren):

Bitte hole Dir auch Rat von einer Sozialberatung - google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Du schreibst, wegen psychischer Probleme wurdest Du sanktioniert. - Damals wusstest Du ja wohl nichts von der Möglichkeit der Sozialberatung. Sprich auch dieses Thema dort an.

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Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.