Ich war längere Zeit krank, jetzt verlangt das Jobcenter eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung, darf ich dagegen Widerspruch einlegen, bringt das was?

5 Antworten

Das kann auch durch Zeugenbeweis oder eine eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden. Lehnt das Jobcenter diese Beweismittel pauschal ab, kann das ein Verstoß gegen seine Amtsermittlungspflichten gemäß § 20 SGB X sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was heisst das genau ?

@chalinechayenne

Das bedeutet, daß es außer der Wegeunfähigkeitsbescheinigung auch noch andere Beweise gibt, weshalb die Wahrnehmung des Termins im JC nicht möglich war, eben Zeugenbeweis oder eine eigene eidesstattliche Versicherung.

eine sanktion bekommst du weil du nicht zu terminen erschienen bist. eine AU ist kein grund nicht zu terminen zu erscheinen

Widerspruch weswegen? Weil du einen bzw. mehrere Termin offenbar nicht wahrgenommen hast, und somit keinen wichtigen Grund vorgelegt hast warum du besagten Termin o.ä. nicht wahrnehmen konntest. Gerade wer häufig Termine oder ähnliches versäumt bzw. sich "Krankschreiben" lässt, fängt das JC an zu zweifeln.

Mittlerweile reicht eine einfache AU für das JC dann nicht mehr aus, weshalb man nun eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangt, die quasi durch einen Arzt belegt, dass du den Termin unter gar keinen Umständen hättest wahrnehmen können, da du zb. das Haus nicht verlassen kannst.

Das Jobcenter darf nur bei berechtigten starken Zweifeln ein zusätzliches Attest verlangen oder sogar eine medizinische Untersuchung ansetzen. Im Endeffekt gilt in jedem Fall: Wird die AU nicht als wichtiger Grund anerkannt, kann das Jobcenter Sanktionen gegen dich verhängen. Dann drohen Kürzungen von 30 bis 60% deines Hartz 4-Regelbedarfs und du solltest spätestens dann professionelle Unterstützung durch einen Rechtsanwalt suchen.

wahrscheinlich geht es nicht um 8h Arbeit, sondern nur um kurze Anhörung beim jobcenter. das kann man mit bestimmten krankheiten auch. Der Arzt muss bescheinigen, dass du selbst zum Jobcenter den Weg wegen deiner Krankheit nicht nehmen kannst. Das würde normal auch bedeuten, dass du den Arzt zum Hausbesuch laden musst. Denn wenn du es zum Arzt schaffst, schaffst du es auch zum Jobcenter. Aber: wenn es um eine Bescheinigung für die Vergangenheit geht, ist das natürlich ok. Dann aber musst du natürlich zum selben Arzt gehen der bereits die AU damals ausgestellt hat (am besten Durchschlag mitnehmen).

Im Internet steht du brauchst keine WUB, allerdings wird dann ein Attest vom Amtsarzt fällig, Da dem Jobcenter da aber Hürden gesetzt sind, wälzen sie erst mal die Arbeit auf dich ab. Wenn du Widerspruch einlegst, kann es sein dass du deine Amtsarztuntersuchung bekommst, das aber ewig lange dauert. Solange kriegst dann trotzdem Sanktionen.

Du kannst deine Unfähigkeit den Meldetermin wahrzunehmen auch anders nachweisen, durch Zeugenbeweis oder eidesstattliche Versicherung zum Beispiel.

Tust du das nicht riskierst du eine Sanktion. Die kannst du dann vor dem Sozialgericht anfechten, aber kannst du hier dann den wichtigen Grund nicht zweifelsfrei beweisen, wird sie ziemlich sicher rechtskräftig.

Was unterm Strich aber auch nichts bringt, da bis das Verfahren durch ist, er sowieso erstmal ne Sanktion bekommt, selbst wenn er einen Widerspruch schreibt. Bis der Bearbeitet ist, gibt es ggf. kein bzw. nur gemindertes Geld.

@Comp4ny

Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung!

@kevin1905

Aufschiebende Wirkung theoretisch ja, praktisch jedoch ein deeeeeeeehnbarer Begriff wenn du verstehst.

Da sie bereits ne 10% Sanktion hat, ich tippe auf U25, laut ihrem einem Beitrag, gibt es da nicht mehr viel aufzuschieben. Lese dir einfach alle Beiträge der letzten Stunden durch, und du weißt wie der Hase läuft.

Bis der Widerspruch eingegangen ist (wenn nicht persönlich), bearbeitet wurde etc., können Tage oder gar Wochen vergehen.