Widerspruch gegen Bescheid vom Jobcenter?
nachdem ich WBA beantragt habe und Kontoauszüge geschickt habe, hat das Jobcenter mir ein Bescheid geschickt.
da in meine Kontoauszüge Bonus gutgeschrieben wurde, hat das Jobcenter mitgerechnet (war 100 Euro) und da steht monatlich werden 30 Euro berücksichtigt!!
aber diese 100 Euro Bonus war nur einmalig und nicht monatlich!
Ich muss jetzt einen Widerspruch schreiben, dass das Geld 100 Euro (Bonus) einmalig war und wird nicht monatlich bekommen!
Kann jemand mir bitte helfen um kurze Widerspruch formulieren?
Kannst Du uns bitte mal ganz exakt noch erörtern , was es mit diesem ominösen "BONUS" genau auf sich hat ? Von wem in welchem Bezug und konkret für was ?
Bonus von Check24 z.B. Stromvertrag oder Internetvertrag usw.
5 Antworten
Kann jemand mir bitte helfen um kurze Widerspruch formulieren?
Das wäre eine Rechtsberatung die nur ein Anwalt oder eine vergleichbare Person machen dürfte, wenn du möchtest dass hier jemand einen Widerspruch für dich schreibt.
Bonus von Check24 z.B. Stromvertrag oder Internetvertrag usw.
Das wäre Einkommen und auch zu melden.
Wenn der 100 € war, dann ist dieser Anrechnungsfrei bzw. fällt noch unter der Freigrenze.
gilt das m.W. mit den Freibeträgen ( SO) nur für Erwerbseinkommen
Ja, an sich schon, aber auch solch ein Einkommen wird angerechnet und kann man zb. ab diesem Abschnitt auch nochmal nachlesen:
Ich rezitiere mal nur einen wichigen Teil,aus Deiner Quellangabe :
Dies ist laut § 11 Satz 3 SBG II jedoch nur dann möglich, wenn durch die Berücksichtigung in nur einem Monat der Leistungsanspruch entfiele. Ist dies nicht der Fall, wird die einmalige Einnahme normal auf das Einkommen eines Monats angerechnet.
In der Wiederholung meines Einwandes ( "warum Widerspruch ?" ) , wenn 3 × 33,3 doch in etwa auch 100 wären ?
( die Anrechenbarkeit in sich ist ja unbestrittener Fakt )
Natürlich könnte durchaus gegenüber dem JC da auch angeregt werden , besagte 100 direkt und komplett in einem Monat aufzurechnen . Das könnte ggf. aber dann schon über eine persönliche Nachvereinbarung statt des größeren Dienstweges erreicht werden .
Diese 100 € sind und bleiben Anrechnungsfrei. Wie bereits gesagt.
Warum das JC genau diese anrechnen will, auf welcher Grundlage auch immer, bleibt offen und schleierhaft.
Wenn es um eine vertragliche vorauszahlung ( diese üblichen Angebote aus Strom , Handy oder Internetverträgen ... ) geht , gilt das Freibetragssystem wie bei Erwerbseinkommen ( durch Arbeit ) m.W. nicht .
Damit wären die Vorleistungsboni aus solchen Anbieterverträgen m.W. eher mit geldeswerten Geschenken vergleichbar , und somit m.W. halt 1:1 @auch mindernd anrechenbar .
Diese 100 € sind und bleiben Anrechnungsfrei
Damit widerlege meine These bitte fundiert in der konstruierten Sachlage dieser Eingangsfrage gegenüber TE . ( 100 Euro bleiben 100 Euro , auch wenn das JC 3 × 33,3 statt 1 × 100 von sich aus da anbietet ... das ließe sich auf dem kleinen Dienstweg klären / nachverhandeln )
Kann jemand mir bitte helfen um kurze Widerspruch formulieren?
Anwaltskanzlei / Legaltech für genau solche Thematiken. Einer der Partneranwälte dort ist ein Bekannter von mir.
Die nehmen auch keine 15,- € Eigenbeitrag bei der Beratungshilfe.
Wie sicher sind die wegen Daten ?
Du machst dir Sorgen um Datenschutz bei einem Rechtsanwalt der für dich (umsonst) tätig wird?
Kannst du die Frage etwas konkreter stellen?
Solche Boni können auf das ALG 2 angerechnet werden, so, daß Du Dir vermutlich den Widerspruch sparen kannst.
Hier ein Beispiel für jemanden, der einen Bonus erhielt für das Wechseln des Stromlieferanten:
Google-Suchworte: "anrechnung strom-bonus alg 2"
Ich nehme an, daß es sich um einen vergleichbaren Bonus handelt?
Bonuszahlungen aus Vertragsabschlüssen in Hinsicht geldeswerter ( Sofort-) Auszahlungen können durchaus in der Grundlage sogar 1:1 leistungsmindernd angerechnet werden .
Üblicherweise wären Teilleistungsverechnungen über mehrere Monate da aber nur für Geldzuflüsse > des aktuellen Unterstützungsbedarfes der individuellen Person "normal" .
Warum willst Du wegen 100 Euro verteilt auf 3 Monate á 33,3 € da jetzt unnötig ein Widerspruchsverfahren anstrengen , wenn ggf. dem JC diese Anrechnung 1:1 ( weil kein Erwerbseinkommen ) sogar zustehen könnte in der Aufrechnung ?
Was willst Du damit genau erreichen ? 3 × 33,3 ist doch in etwa das selbe wie 1 × 100 ...
Bonus? welcher Bonus? *kopfkratz* aktuell gab es doch noch gar keinen, den gibt es erst wenn überhaupt Juli/August. Kann es sein das es noch der vom letzten mal gewesen ist?
aktuell gab es doch noch gar keinen, den gibt es erst wenn überhaupt Juli/August.
2021 gab es einen Corona-Bonus für ALG II Bezieher.
Dieser war anrechnungsfrei. Der nächste Bonus (200 €) kommt im JULI mit der Regelleistung. Auch dieser ist Anrechnungsfrei.
Ja den meint ich ja, aktuell gab es nämlich noch keinen, deswegen war ich jetzt auch verwirrt.
Soweit ja m.E. richig , aber
gilt das m.W. mit den Freibeträgen ( SO) nur für Erwerbseinkommen . ( Arbeitsentgelt ) ...