ALG II, Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren entsprochen
Hallo, vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen damit;
Ich habe am 4.6.14 einen Bescheid bekommen, indem stand, dass ich eine 100% ige Sanktion reingedrückt bekomme. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Heute kam ein Schreiben, mit folgendem Text:
Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren
Sehr geehrte Frau H...., nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund Ihres Widerspruchs vom 10.06.2014 hebe ich den Bescheid vom 04.06.2014 hiermit auf.
Ihrem Widerspruch wird damit auf dem Verwaltungswege in vollem Umfang entsprochen.
Entscheidung über die Erstattung der Kosten: Die Ihnen im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, soweit sie notwendig waren und nachgewiesen sind.
MfG, im Auftrag ........
Meine Frage ist jetzt: bekomme ich das Geld zurück, welches ich während dieser 3 Monate ja nicht erhalten habe? Es waren 3 Mal 361,12€, also 1083,36€. Wenn ja, muss ich das irgendwie beantragen?
Das gesamte Schreiben besteht nur aus diesem einen Blatt, wo genau das steht, was ich hierhin abgeschrieben habe.
Ich danke im Voraus für alle Antworten.
2 Antworten
Der Brief ist sozusagen die Antwort auf deinen Widerspruch. Du bekommst noch einen zweiten Brief in dem dir das vorenthaltene Geld zugesichert/zugewiesen wird. Dazu sollte kein erneuter Antrag nötig sein außer dir sind noch Kosten entstanden die du erstattet haben möchtes z.B. für einen Rechtsanwalt. Eigentlich müßte bei jedem Bescheid ein Rechtshinweis enthalten sein das du gegen den Bescheid Einspruch erheben kannst.
Vielen Dank. Also muss ich jetzt erstmal auf den zweiten Brief warten?! Im Bescheid stand der Rechtshinweis, daraufhin reichte ich ja Widerspruch ein.
Hallo,
das Amt ist Deinen Argumenten gefolgt, Sanktionen wurden also zu unrecht verhängt. Damit bekommst Du auch eine Nachzahlung der einbehaltenen Mittel. Beantragen und belegen musst Du nach dem Anschreiben nur Mittel die du aufgewendet hast um den Einspruch zu formulieren und einzureichen.
Vielen Dank für die Antwort :-) Für den Widerspruch brauchte ich ja lediglich ein Blatt Papier, etwas Tinte, einen Umschlag und die Briefmarke. Das ist nicht erwähnenswert, im Gegensatz zur eingehaltenen Summe.