Widerrufsrecht: nach Widerruf wieder beim gleichen Anbieter Vertrag möglich?

4 Antworten

Das Recht den Vertrag zu widerrufen steht Dir als Verbraucher ja immer zu. Und im Normalfall spricht nichts dagegen, dass man danach einen neuen Vertrag mit anderen Konditionen abschließt. Gleiches wäre es, wenn Du den Vertrag nach einer bestimmten Vertragsdauer kündigst und einen neuen abschließt.

Wie die Firma das regelt bzgl. Bestands- oder Neukunde, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich schätze, Du zählst dann als Neukunde, weil der Vertrag vorher nicht zustande gekommen ist bzw. nachträglich widerrufen wurde. Aber eine allgemeingültige Regelung gibt es da nicht. Das kann meines Wissens nach jedes Unternehmen selbst entscheiden, wie es die Kunden verwaltet.

es ist möglich, wenn beide Vertragspartner es wollen. Als Neukunde wird man in aller Regel nicht gelten.

Wenn er dich als Kunden überhaupt noch möchte, geht das natürlich. Kann mir aber nicht vorstellen, dass du dann als "Neukunde" durchgehst...

Kein Abieter ist verpflichtet, dir einen Vertrag anhzubieten. Selbstverständlich sind deine Daten gespeichert. Niemand lässt sich gerne veralbern.

Na gut, dann werde ich den Vertrag halt kürzer in Anspruch nehmen um vom Cashback höchstmöglich zu profitieren.