Komme aus Nachhilfe-Vertrag nicht raus

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Normalerweise kann man jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit Einschreiben widerrufen. Das steht normalerweise aber auch in dem Vertrag drin. An eurer Stelle würde ich bei der Verbraucher-Zentrale nachfragen, die können dir direkt am Telefon sagen, was du tun sollst.

Hallo ich und meine 16- jährige Tochter sind auch auf das ''nette'' Gespräch reingefallen. Der ,der uns alles erklärt hat, hat uns den Einzelkurs empfohlen. Er meinte Einzelkurs ist nur mit dem ''Studenten'' (war auch ein ehemaliger Lehrer dabei!!) und das es für den Anfang besser wäre. Da seh ich auf meinen Kontoauszügen nach 2 Wochen, dass 440 Euro Von der Lernquelle abgebucht wurden und hätte er mir das gesagt würde ich NIEMALS unterschrieben. Nun habe ich einen Anwalt, jetzt bekommen wir lauter Briefe von dem Chef und jedes Mal steigt die Summe, obwohl meine Tochter nur 3 Mal hingegangen ist und wir zahlen für nichts! BITTE SO SCHNELLST WIE MÖGLICH MELDEN!! VIELEN DANK

Ähnliche Erfahrungen haben auch wir mit der Lernquelle gemacht. Ich würde generell das Vorgehen dieser Organisation als ansatzweise kriminell bezeichnen. In der Werbung gibt man sich als (bedürftige) Organisation von mittellosen Studeten, dabei steht dahinter eine professionelle Gruppe, die umgehend mit dem Anwalt droht, wenn man bereits nach einer Woche aus dem Vertrag aussteigen möchte, weil man das Kleingedruckte nicht richtig gelesen hat.

Unterricht findet auch während der Schulferien statt. Wenn man nicht da ist - Pech gehabt.

Kündigungsfristen von 3 Monaten, bei einem 6 Monate laufenden Vertrag habe ich vorher auch noch nicht gesehen.

Also: Aufgepasst bei allem, was mit der Lernquelle zu tun hat.

Hallo, auch ich bin gestern bei der Lernquelle gewesen und drauf rein gefallen . Geworben wurde eigentlich mit Nachilfe von Studenten für gerade mal 5 Euro!!!! Doch nach und nach entpuppt sich das ganze als wirklich krimminelle Organisation!! wie ich hier lese und mitlerweile von anderen gehört habe bin ich nicht die einzige, vielleicht besteht die einzige Möglichkeit um aus der Sache wieder raus zu kommen in einer SAMMELANKLAGE !!!!!

Eine Nachhilfeeinrichtung ist ein Dienstleistungsunternehmen, daher gibt es kein Widerrufsrecht. Also Kündigungsfristen gehen da zum Teil bis zu 12 Monaten, daher vorher genau überlegen. Ich kenne das auch, ich bin Leiterin ainer solcher Einrichtung. Wir haben aber 4 Monate Kündigungsfrist. Wenn das Kind dann nur 6 Monate oder 5 Monate angemeldet ist- tja das ist dann so. Deswegen! Immer vorher genau alles besprechen. Aber mal ehrlich- die Preise simd ja ganz scjön happig!!! Da würde ich nicht hingehen. Wir haben es billiger gemacht, damit ebend auch die Kinder von Geringfügigbeschäftigten zu uns kommen können. Nur was ich nicht verstehe- HALLO ELTERN! Es gibt vom jobcenter den Bildungsgutschein für Eltern, die ALG II beziehen oder Zuschuss bekommen.- dann klappt das ohne Ärger.