Abzocke C Date! Widerrufsrecht - was kann ich nun noch tun?

6 Antworten

Guck mal hier - hier findest Du rechtliche Infos und kannst mit Deinem Fall vergleichen: 

http://www.vzhh.de/recht/117357/login-und-das-recht-erlischt.aspx


Wobei ich nicht denke, dass Deutsches Recht anwendbar ist, wenn ein Schweizer einen Dienstleistungsauftrag an ein Luxemburger Unternehmen erteilt. 

Dass du die Dienstleistung schon genutzt hast, ist für das Bestehen des Widerrufsrechts unerheblich.

Dem Dienstleister steht höchstens eine anteilige Nutzungsgebühr für den Zeitraum bis zum Erklären des Widerrufs zu. Hier könnte man z.B. die Gebühren für die Jahresmitgliedschaft auf die 10 genutzten Tage herunter brechen, so dass man da auf ein paar Euro kommt.

Daher solltest du das ganze nicht zahlen und die Forderung zurückweisen.

Ich habe ja schon bezahlt Franneck, per Kreditkarte.. :(

@JoneZ

Dann kannst du nur noch versuchen, das ganze per Klage oder gerichtlichem Mahnverfahren zurückzufordern. Ich denke nicht, dass sie das freiwillig zurückerstatten.

Eine Klage dürfte mit ziemlicher Sicherheit Erfolg haben, allerdings ist das mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, für die du erstmal in Vorleistung treten musst.

@franneck1989

so ist es, Sitz ist in Luxemburg; er legt vor und ob er gewinnt ist ne andere Sache. Am besten unter Erfahrung ablegen

400€ hast du gezahlt? Für was denn?

Normal zahlt man wenn dann für den genutzten Zeitraum, das kann sein aber nicht für ein ganzes Abo.

Such dir einen Anwalt, da kommen die nicht mit durch,  dann wäre das ja kein 14 Tägiges wiederrufsrecht. 

Es könnte laut AGBs aber evtl so sein, das du den Monat noch zahlen musst. Also vom 16.12.2015 bis 16.01.2016, aber das kost doch keine 400€?

Ich blick da auch nicht mehr durch Vyled.. Hab das Gefühl, die können machen was sie wollen, sitzen in Luxemburg.. Hab doch kein Geld für einen Anwalt.. :(

@JoneZ

Rechtsschutz oder sowas? Lese die AGBs, kann mir nicht vorstellen das der genutzte Zeitraum oder sogar bis Ende des Monats 400€ kostet.

Zum ko****.. die Antwort von C-Date:

Sehr geehrtes C-date Mitglied,

Leider sind ein Widerruf und Rücktritt von Ihrem Vertrag mit erovie und eine damit verbundene Rückerstattung nicht möglich. Dies liegt daran, dass das Schweizer Recht bei dieser Form von Dienstleistungsverträgen kein Widerrufsrecht vorsieht. Art. 406a Abs. 1 AO ist lediglich auf Ehe- oder Partnerschaftsvermittlungsagenturen anwendbar, nicht aber auf Online Dating Plattformen, diesen liegt ein anderes Business Modell zugrunde.
 
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du hast den Dienst bereits in Anspruch genommen, du solltest die AGB´s mal lesen

Anteilig dürfte noch was ausgezahlt werden müssen.

http://www.c-date.de/info/agb.html#3

Was steht denn beim relevanten Passus? Finde ihn nicht..

@JoneZ

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.