Widerrufsrecht bei einem Grill
Hallo,
ich habe mir vor ein paar Tagen einen Weber Elektrogrill bestellt und diesen dann gestern nach Erhalt auch gleich ausprobiert - also gegrillt.
Leider bin ich von dem Grill absolut enttäuscht, da er m.E. nicht die Leistung bringt, die für ein gutes Grillerlebnis erforderlich ist.
Lange Rede, kurzer Sinn: Erlaubt das Widerrufsrecht die Rücksendung dieses einmalig getesteten Grills ohne Abzug des Kaufpreises oder muss ich mich jetzt mit dem Teil abfinden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
3 Antworten
Du gibst leider nicht die Leistung des Grills in Watt bzw Kilowatt an. aber einen gebrauchten und verdreckten Grill zurückzugebeb der keine sonstigen Mängel hat ist wohl nicht drin. Über die erforderliche Leistung für das gewünschte Grillerlebnis hättest Du Dich vorher informieren müssen, denn Du kannst nicht von einem Grill mit einer geringen Leistung Wunder erwarten und die Leistung des Grills in Watt war Dir schließlich vorher klar und an dem Fehlkauf bist Du selber schuld.
Du darfst alles testen, was du auch in einem Fachgeschäft testen könntest. Das Grillen gehört da sicher nicht dazu.
In einem solchen Fall wäre zu unterscheiden. Sind beim Grillen Mängel aufgetaucht oder waren die Erwartungen zu hoch ? Wenn keine Mängel erkennbar waren, waren die Erwartungen zu hoch angesetzt oder es wurde am Kaufpreis gespart.
Bei letzterem sollte eine Kostenbeteiligung erfolgen oder eine Rücknahme verweigert werden.