Sofa defekt bekommen [Widerrufsrecht endet heute] / BGB Gewährleistungsrecht
Hallo :)
Am 02.04.15 wurde unser Sofa geliefert (Sofawert: 699€). Auslieferung verlief problemlos. Beim Auspacken sahen wir das es eine eingedrückte Stelle gibt wo das Kunstleder beschädigt ist. Darauf hin haben wir beim Händler angerufen und dies denen mitgeteilt. Der Händler meinte das wir das Sofa aufbauen sollen und Bilder schicken sollen damit diese sich ein Bild davon machen können und je nach Schaden eine vor Ort Reparatur durchführen wollen.
Das Sofa wurde aufgebaut und immer mehr Schäden kamen zum Vorschein. Kratzer im Kunstleder und an den Ecken aufgeraute/aufgeplatzte Stellen sowie zerkratze Standfüße, fehlende Unterlegscheiben. Die Tüte wo sich die Standfüße, etc. verpackt war wurde schon aufgerissen bevor wir diese geöffnet haben. Sprich die Standfüße konnten Frei sich bewegen. Dann kam nochmal eine gleiche eingedrückte Stelle zum Vorschein welche direkt paralell voneinder stehen. Ist ein U-Form Sofa, die 2 Ottomanen haben direkt den selben fehler als wenn eine Stange dazwischen geklemmt wurden wäre.
Dies wurde mit Bildern an den Händler gegeben worauf dieser sich meldete und meint das der Hersteller das Sofa nicht so verpackt hätte und die Spedition nimmt keine Schuld auf sich da die Ware mit Unterschrift entgegengenommen wurde. Nun wollte der Händler uns einen Gutachter schicken mit der Zusage das es auch zu unseren Nachteil sein kann wenn der Gutachter meint das wir für die Schäden schuld tragen und müssen diesen selber bezahlen (3 stelliger Bereich meint der Händler). Da wir uns keine Schuld bewusst sind wollten wir diesen Gutachter haben. Der Händler meint das er dies mit dem Hersteller nochmal absprechen müsste und ob wir uns auch mit einer Gutschrift einigen könnten bzw. sollten wir uns eine höhe der Gutschrift überlegen damit der Händler dem Hersteller gleich 2 angeboten machen kann.
Wir konnten uns für keine Gutschrift einigen da wir keine Ahnung haben wie teuer eine Reparatur wäre. Darauf hin kam eine Antwort vom Händler das diese bereit sind 100€ Gutschrift zu gewähren. Vom Gutachter war keine Rede mehr. Wir haben darauf geantwortet das wir für 599€ uns nie ein Sofa mit diesen Schäden gekauft hätten und wenn es zu keiner Einigung kommt das wir von dem 30 Tagen Widerrufsrecht gebrauch machen.
Rückantwort war das wir das Widerrufsrecht gebrauchen können aber die Spedition die Ware nicht aus der Wohnung abholen wird und die Ware in Originalverpackung versendet werden muss! Im gleichen Atemzug wurde uns noch eine 200€ Gutschrift gewährt anstelle das Widerrufsrecht zu gebrauchen.
Zum einen wurde beim Auslieferungstag vom Händler selber gesagt das wir es aufbauen sollen, heißt Originalverpackung wurde/musste entfernt werden um das Sofa aufzubauen.....Nach BGB(Gewährleistungsrecht) verpflichtet 6 Monate nach Kauf die defekte Ware austauschen oder ausbessern zu lassen.
Muss ich diese Gutschrift akzeptieren? Wir wollen nichts defektes haben aber auch nicht das Sofa selber runter tragen müssen. Darf der Händler das verlangen?
3 Antworten
Ich mache es kurz: nein, Du musst und solltest die Gutschrift nicht akzeptieren. Du hast Anspruch auf Lieferung mängelfreier Ware, Du musst nichts in Verpackung zurücksenden.
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, wendest Du Dich an einen Anwalt. Hast Du keine solche Versicherung, wende Dich an die Verbraucherberatung.
Lasst Euch nicht einschüchtern, das ist ein klassischer Fall eines Sachmangels und daraus resultierenden Gewährleistungsansprüchen. Juristisch eigentlich ziemlich einfach und eindeutig.
Ein evt. Widerrufsrecht braucht Euch nicht zu interessieren, bei Sachmangel greifen völlig andere Rechtsansprüche. Also keine Panik wegen irgendwelcher Fristen...
Danke :)
Also können wir soweit die Gutschrift ablehnen und ein Austausch oder Reparatur verlangen bzw. erstmal Antworten das wir die Gutschrift nicht akzeptieren und das wir nicht verpflichtet sind etwas in OVP zurückzusenden.
Davon hatte ich auch schon gelesen das man keine OVP's aufheben muss. Wusste jetzt nur nicht ob das allgemein für alles zählt oder nur auf kleine Ware :x
Genau das war mein Gedanke: da versuchen es zwei halt einfach mal.
Würd ich nicht akzeptieren.
Widerruf.. ja fein, das hier ist aber ein Sachmangel und da haben die Pflichten.
Sehr seltsame Aktion. Also nicht von Euch, sondern von anderer Seite.
Habt Ihr ne Rechtschutzversicherung? Oder erkundigt Euch mal bei ner Verbraucherberatung?
Also kommt es nicht nur uns merkwürdig vor :)
Rechtschutzversicherung weiß ich jetzt gar nicht...dafür ist meine Verlobte verantwortlich da dies über ihre Tante (Versicherungsberaterin) läuft. Verbraucherberatung werd ich mich mal schlau machen :)
Danke ^^
bin kein fachanwalt, aber wenn ihr das teil zurückschicken wollt, müsst ihr den transport selbst organisieren und erst mal in vorlage treten... und dann ggf. zivilrechtlich eure ansprüche geltend machen...
Im Widerrufsrecht des Händlers steht das dieser eine Spedition beauftragt und auch die Kosten dafür tragen wird. Aber nach Aussagen des Händlers müssten wir halt das Sofa in OVP der Spedition übergeben, an der Bordsteinkante.... Das ist nicht möglich, schon allein in OVP geht gar nicht mehr.