Mietvertrag als Haustürgeschäft?

7 Antworten

Infolge einer Gesetzesänderung vom 13.7.2014 ist ein Widerruf seither in den dort bestimmten Fällen auch bei Verbraucherverträgen möglich. Siehe dazu das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“.

Wobei auch hier festzuhalten ist, dass die Frist überhaupt erst zu laufen beginnt, wenn der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht informiert hat. - und der Vermieter ein Unternehmer im Sinne dieses Gesetzes ist.

Von Experte albatros bestätigt

wie ist der Mietvertrag zustande gekommen?

Mietvertrag widerrufen: In 5 Fällen ist der Rücktritt möglich (advocado.de)

Per Telefon oder E-Mail abgeschlossene Mietverträge

Ein Mietvertrag lässt sich widerrufen, wenn Mieter und Vermieter ihn als sogenannten Fernabsatzvertrag abgeschlossen haben – d. h. über Telefon, E-Mail, SMS oder einen anderen Messenger-Dienst.

Dem Verbraucher – in diesem Fall der Mieter – steht laut Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht zu.

Haustürgeschäft

Mieter können vom Mietvertrag zurücktreten, wenn dieser außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters abgeschlossen wurde. Gleiches gilt, wenn der Vermieter einen bestehenden Vertrag ändern will, um z. B. eine maximale Mieterhöhung zu vereinbaren.

Ändert oder vereinbart der Vermieter einen Mietvertrag mit dem Mieter an dessen Arbeitsplatz, in seiner Wohnung oder in einem Café, liegt ein Haustürgeschäft vor. Bei Haustürgeschäften haben Mieter das Recht, den Mietvertrag zu widerrufen.

BayernClub 
Fragesteller
 17.10.2021, 09:58

dancefloor55 Was heißt Geschäftsräume des Vermieters, wenn er kein Makler ist? D.h. Kein Büro hat?

BayernClub 
Fragesteller
 17.10.2021, 10:02
@BayernClub

Spielt hier eine Rolle, wenn der Mietinteressent die Wohnung schon besichtigt hat?

anitari  17.10.2021, 10:19
@BayernClub

Ja. Wenn die Wohnung besichtigt wurde ist es kein Haustür- oder Fernabsatzgeschäft. Auch wenn dann der Mietvertrag z. B. bei dir zu Hause oder im Büro des Vermieters unterschrieben wird.

FordPrefect  17.10.2021, 10:19

Hier ist jedoch dahingehend zu differenzieren, dass das Recht auf Widerruf nur dann existiert, wenn der Vermieter ein Unternehmer im Sinne des entsprechenden Gesetzes ist. Ein Privatvermieter ist es nicht, zumindest dann nicht, wenn selbiger nicht einen Bestand von 300 Einheiten oder mehr besitzt.

Siehe dazu u.a.

https://www.rechts-undsteuerkanzlei.de/widerrufsrechte-im-mietrecht

Dann wenn jemand bei dir klingelt und einen Mietvertrag dir andreht oder wenn dich jemand auf der Straße anspricht.

Beides bei einem Mietvertrag wohl eher unwahrscheinlich.

FordPrefect  17.10.2021, 10:17

Naja, ein Haustürgeschäft ist es wohl eher selten; ein Vertragsabschluss im Rahmen eines Fernabsatzes liegt jedoch möglicherweise häufiger vor.

Antitroll1234  17.10.2021, 10:28
@FordPrefect

Ja, die Frage ist aber nach Haustürgeschäft.

Für Mietverträge besteht ein Widerrufsrecht, wenn sie ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurden (Briefe, E-Mails, Telefon, SMS etc.) und der Vertragsschluss auch im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgte.

Sowas schwebt dann wie Damokleschwert auf Jahre hinaus mit allen damit einhergehenden Risiken (Rückforderbarkeit bereits gezahlter Mieten etc.) über dem Vermieter!

Ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, dass ein Mietvertrag jemals als Haustürgeschäft abgeschlossen wird. Es steht ja nicht plötzlich jemand vor deiner Tür und lässt dich ganz plötzlich einen Mietvertrag unterschreiben