Widerrufsrecht bei online Autoverkauf an Unternehmer?

4 Antworten

Du (privat) hast dein Auto an einen Händler (gewerblich) verkauft. Da gibt es kein Rücktrittsrecht von dir, es sein denn, es wurde eins vereinbart.

Wenn der ankaufende Händler jetzt tatsächlich einen Schaden von 1.100,- Euro nachweisen kann, wirst du wohl zahlen oder liefern müssen. Bei diesen Händlern ist es durchaus üblich Fahrzeuge ungesehen anzukaufen und sie gleichzeitig auch wieder ungesehen an andere Händler zu verkaufen.

VerbraucherrechteRL 20:

(37) Da der Verbraucher im Versandhandel die Waren nicht sehen kann, bevor er den Vertrag abschließt, sollte ihm ein Widerrufsrecht zustehen. Aus demselben Grunde sollte dem Verbraucher gestattet werden, die Waren, die er gekauft hat, zu prüfen und zu untersuchen, um die Beschaffenheit, die Eigenschaften und die Funktionsweise der Waren festzustellen. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sollte dem Verbraucher aufgrund des möglichen Überraschungsmoments und/oder psychologischen Drucks das Recht auf Widerruf zustehen. Der Widerruf des Vertrags sollte die Verpflichtung der Parteien beenden, den Vertrag zu erfüllen. 

§ 312 I BGB (Umsetzung dieser Richtlinie):

(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind nur auf Verbraucherverträge im Sinne des § 310 Absatz 3 anzuwenden, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben.

Entsprechend ergibt sich, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Verbraucher eine Ware an den Unternehmer verkauft.

Du kannst den geschlossen Vertrag nicht widerrufen.

Ein Widerrufsrecht hat ein Verbraucher nur, wenn der Unternehmer eine "entgeltliche Leistung" erbringt, also z.B. Verkäufer ist.

Findet das Widerrufsrecht (§312 / §355 BGB) hier Anwendung?

Leider in beiden Fällen ein: NEIN

§ 312 Anwendungsbereich

(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind nur auf Verbraucherverträge im Sinne des § 310 Absatz 3 anzuwenden, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben.

https://dejure.org/gesetze/BGB_ab_1.1.2018/312.html

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) 1Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat.

https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Umgekehrt, also wenn der Händler Verkäufer wäre, könntest du als Verbraucher bei Fernabsatzverträgen auch dein Widerrufsrecht wahrnehmen.

Händler belehrt weder über Widerrufsrecht noch hat er AGB's irgendwo.
Wenn man nicht belehrt wird, verlängert sich dieses ja normal auf bis zu 12 Monate.

Der Händler ist nicht Verkäufer und muss weder ein Widerrufsrecht einräumen, noch darüber belehren.

Privatperson verkauft sein Auto an Händler und unterschreibt den Ankaufvertrag per Mail.
Weder Auto noch Geld wurden bis jetzt übergeben, aber Händler besteht auf Vertrag den die Privatperson auflösen will.

Hört sich irgendwie nach einem Deal über eBay Kleinanzeigen an.

  • Warum hast du deinen Wagen an den Händler verkauft?
  • Wie lange ist das jetzt her?
  • Warum willst du jetzt nicht mehr verkaufen?
  • Was wurde vereinbart. Barzahlung bei Übergabe des Wagens?

Fazit: Du wirst nicht darum herum kommen den Vertrag zu erfüllen und deinen Wagen in das Eigentum des Händlers zu übereignen.

Zwischen dir und dem Händler ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande gekommen.

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mentolo1new 
Fragesteller
 08.02.2021, 22:34

Es ist schon seit August letzten Jahres her.
Übergabe sollte bei Erhalt meines Neuwagens (jetzt) sein, jedoch hatte mein Bruder jetzt vor kurzem bei dem Eis einen Unfall und ich wollte ihm dann mein alten Wagen geben.

Vertrag wollte ich dann Widerrufen auch einen Schadensersatz zahlen aber er will eine inakzeptable Höhe.

Verkaufswert war 3.500€ und er will über 1.100€ jetzt über seinen Anwalt mit der Begründung er hätte ihn schon weiterverkauft.

Zur Zahlungsart wurde nichts vereinbart, aber ja wahrscheinlich Barzahlung bei Abgabe.

Ja so ein typischer Kleinanzeigen Export Händler könnte man wohl so sagen.

Händler belehrt weder über Widerrufsrecht noch hat er AGB's irgendwo.

"etwas kindische" Denkweise .... Du bist der Verkäufer und wenn kämen Deine "AGB" zum tragen.

https://www.hood.de/tips/1237/wie-lange-ist-man-an-einen-kaufvertrag-gebunden-.htm

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/verkaeufer-kann-nicht-widerrufen-a-195309/

Ansonsten - Du als Verkäufer kannst den Vertrag nicht widerrufen.

Das Oberlandesgericht Celle hatte den umgekehrten Fall auf dem Tisch: Da wollte der Verkäufer einen Kaufvertrag widerrufen. Doch der hat gar kein Recht dazu.

nanfxD  08.02.2021, 21:12

Nope, jede Vertragspartei kann agb einbringen.

wilees  08.02.2021, 21:14
@nanfxD

Wo liest Du Gegenteiliges?

nanfxD  08.02.2021, 21:19
@wilees

"Du bist der Verkäufer und wenn kämen Deine "AGB" zum tragen." oder wie meinst du das?

wilees  08.02.2021, 21:21
@nanfxD

Genau so wie es dort steht .... FS "jammert", dass der Verkäufer ihm nicht seine AGB zugänglich gemacht hätte ..... was nun einmal unsinnig wäre.