Whatsapp sticker urheberrecht?
Wenn man Whatsapp sticker mit urheberrechtlich geschützten bilder macht , ist das strafbar ?
1 Antwort
Die Herstellung eines Stickers mit einem geschützten Werk drauf ist im Grunde zulässig aufgrund von UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.
Wenn man diesen Sticker dann verbreiten möchte, kommt es darauf an, an wen.
Zulässig erachten deutsche Gerichte - entsprechend eines Urteils des Bundesgerichtshofs - die Verbreitung von Privatkopien geschützter Werke an bis zu sechs (oder sieben?) nahe Bekannte.
Damit ist aber noch nicht ausgeschlossen, dass auch die Verbreitung an acht Bekannte als Profilbild bei Whatsapp zulässig sein könnte. Darüber müsste im Streitfall ein weiteres Gericht entscheiden.
Gruß aus Berlin, Gerd
Da man mit seiner Familie ja in der Regel "durch persönliche Beziehungen verbunden ist", gilt sie nicht als Öffentlichkeit im Sinne von UrhG § 15 Allgemeines Absatz 3. Daher sind hier UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch. sicherlich zulässig.
Der sticker war nur ein lustiger sticker für meine Familie mehr nicht