Whatsapp sticker urheberrecht?

1 Antwort

Die Herstellung eines Stickers mit einem geschützten Werk drauf ist im Grunde zulässig aufgrund von UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.

Wenn man diesen Sticker dann verbreiten möchte, kommt es darauf an, an wen.

Zulässig erachten deutsche Gerichte - entsprechend eines Urteils des Bundesgerichtshofs - die Verbreitung von Privatkopien geschützter Werke an bis zu sechs (oder sieben?) nahe Bekannte.

Damit ist aber noch nicht ausgeschlossen, dass auch die Verbreitung an acht Bekannte als Profilbild bei Whatsapp zulässig sein könnte. Darüber müsste im Streitfall ein weiteres Gericht entscheiden.

Gruß aus Berlin, Gerd