Ist es strafbar wenn ich urheberrechtlich geschützte Bilder in Photoshop bearbeite und diese dann veröffentliche?

10 Antworten

Nur die Quellen angeben reicht nicht!

Du brauchst die ausdrücklich Erlaubnis des Urhebers! Es gibt Fotografen die stellen ihre Bilder unter CC-Lizenz und erlauben damit diverse Verwertungen (siehe dazu mal bei Wikipedia). Ansonsten ist es eine strafbare Urheberrechtsverletzung und die kann unter Umständen teuer werden.

Ja, das ist Diebstahl. Das Werk einer anderen Person darfst du auch nicht verändern. Quellenangaben sind bei fremden Bilder wünschenswert, wenn der Urheber darauf besteht, sogar Pflicht. Und wenn du fremde Bilder klaust, verschandelst und dann noch eine Quellenangabe des Originalkünstlers beifügt, ist Ärger garantiert.

Wenn ich da anrufe und um Erlaubnis bitte, und die Leute mir die Erlaubnis erteilen ich allerdings den Link zum Bild hinzufügen soll; wäre es ratsam mir besser eine schriftliche Erlaubnis senden zu lassen oder reicht das mündlich?

@TygaX

Immer schriftlich, dann hast du was in der Hand. Genau abklären wie die Nutzungsrechte definiert sind. Auf welchen Seiten, über welchen Zeitraum, etc. Eventuell musst du die teuer erwerben, sollte es sich um einen professionellen Fotografen handeln.

Auch eine Veröffentlichung einer Bearbeitung/Umgestaltung eines Werkes benötigt die Erlaubnis des Urhebers.

Ja, es ist strafbar

Wenn der Urheber sagen kann das es sein Bild war, hast du ein Problem