Screenshots Urheberrecht?

4 Antworten

Ob du nun die Bilddatei ansich kopierst oder einen Screenshot anfertigst, ist irrelevant. Beides genießt keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz, weder als Werk, das die Schöpfungshöhe erreicht, noch als Lichtbild (weil es keines ist), sondern ist nur eine reine Vervielfältigung.

Anfertigen darfst du den Screenshot aber (sofern für privaten Gebrauch, sprich u.a keine öffentliche Verbreitung usw.) und ihn sogar an einzelne Freunde weiter geben.

Die Screenshots anzufertigen ist nicht illegal.

Du erstellst dir dabei eine Privatkopie des Bildes, welche du an enge Freunde & Familie weitergeben darfst.

Du hast aber dann ein Problem, wenn du das Bild veröffentlichst. Das ist illegal und, wenn der Urheber es bemerkt, kann er dich abmahnen und das kann teuer werden.

Upps so wollte ich es formulieren aber ist das an Freunde weitergeben nicht auch strafbar weil das ja an Freunde veröffentlicht wurde. wer weis was die damit anstellen

Nein, dass nicht strafbar. Deine Freunde haben dann ebenfalls eine Privatkopie, welche diese Freiheit besitzt (wie jede andere Privatkopie auch). Das du dabei mitgewirkt hast ist irrelevant und rechtlich in Ordnung.

Natürlich darfst du einen Screenshot machen. Und ja, das Bild ist dein Bild. Aber du darfst es nicht veröffentlichen, da du keine Urheberrechte am abgebildeten Bild hast.

Gabs jetzt erst nochmal ein Urteil eines deutschen Gerichts mit einem entsprechenden Fall. Da ging es um ein Bild, an dem die Schutzrechte abgelaufen waren und jemand ein Foto davon veröffentlichen wollte. Das Gericht hat entschieden, dass das Museum, in dem das Bild ausgestellt wird, dies verhindern kann.

So viel ich weis nein. Das Bild ist dann wohl noch zu erkennen. Es ich auch nicht erlaubt ein Screenshot von einem Privatchat-Verlauft auf zb Whatsapp zu machen 

Also darf ich keine screenshots von urheberrechtlich geschütztem machen. Bei Whats App fällt das doch unter das Briefgeheimnis oder