WhatsApp Chat vor Gericht gültig?

4 Antworten

wenn das wirklich was ernst zu nehmen des ist kann das natürlich auch verwendet werden

Ja, hatte ich schon selber. Ich war lediglich Zeuge udn der Beschuldigte wollte mich zu einer Falschaussage "ermuntern." Witziger Weise, als ich bei der Polizei saß um meine Aussage zu machen.

Ich gab dem Polizisten mein Mobiltel und er hat es sich notiert und es wurde im späteren Prozess auch erwähnt und angeführt. Wurde aber kein Bestanteil der  Anklage (Anstiftung zur Falschaussage), weil es im "Gesamtpaket" der Anklage unbedeutend war.

Nein, du kannst nicht beweisen, dass die Person sie auch verfasst hat. Jeder kann sein Handy benutzt haben.

Ja, sind sie.

Nicht gültig sind z. B. illegal aufgenommenes Bild- oder Videomaterial.