Ist eine WhatsApp-Nachricht, vor Gericht etc. gültig?

5 Antworten

Wir sind beide als Mieter eingetragen

Dann haftet Ihr auch weiter gemeinsam dem Vermieter gegenüber.

Inwiefern Vereinbarungen via elektronischer Kommunikation wirksam sind kann nur ein Gericht klären.

Reicht denn seine WhatsApp Nachricht als Einverständnis, 

oder muss er wirklich erst die Bescheinigung unterschreiben? 

Das reicht nicht aus und es kann nur gemeinsam gekündigt werden.

Das ist genau dein Problem. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform. Man sagt schon schnell mal was. Das gleiche gilt für eine rudimentäre Textnachricht.

AalFred2  10.03.2016, 13:01

Was für ein Quatsch. Wieso sollte sie der Schriftform bedürfen?

DerHans  10.03.2016, 14:22
@AalFred2

Weil man sonst nichts beweisen kann. 

Dann steht Behauptung gegen Behauptung

AalFred2  10.03.2016, 14:35
@DerHans

Also bedarf eine solche Vereinbarung nicht der Schriftform. Ein Zeuge würde beispielsweise auch ausreichen.

Nein ein Whatsapp Nachricht reicht nicht . Dafür gibt es 100 Gründe . Mann kann sich auch leicht rausreden.

vergiß es einfach und einigt euch richtig.

JuraErstie  09.03.2016, 19:32

dann nenn mir ein paar Gründe, ich bin sehr gespannt warum alle Nachrichten in digitaler Form nicht als Beweis gelten sollen.

Darkfun0707  09.03.2016, 19:35
@JuraErstie

Er kann angeben das jemand sein handy während er geschlafen , dir geschrieben hat um ihn zu schaden.  Oder er war besofffen bzw. nicht in der lage klar zu entscheiden.

Oder du hast ihn erpresst das er es schreibt.

JuraErstie  09.03.2016, 19:38

Das ist Unfug, WhatsApp-Nachrichten sind verkörperte Willenserklärungen, zählen genauso wie aufgenommene Telefongespräche als Beweismittel. Natürlich kann man sowas als Beweis vorlegen, wär auch irgendwie unlogisch wenn nicht.

anitari  09.03.2016, 19:43
@JuraErstie

Vorlegen als Beweis sicher.

Ob es aber als solcher gilt/anerkannt wird  ist sehr  fraglich.

johnnymcmuff  09.03.2016, 22:43
@JuraErstie

Das ist Unfug, WhatsApp-Nachrichten sind verkörperte Willenserklärungen, zählen genauso wie aufgenommene Telefongespräche als Beweismittel.

1. Steht wo bzw. gebe uns Urteile dazu.

Selbst wenn es Urteile gibt, sind es kleine Gerichte und da wird manchmal unterschiedlich behandelt.

2. Mitgeschnittene Telefongespräche werden nur zugelassen, wenn die Person  in Kenntnis über den Mitschnitt gesetzt wurde, dazu gibt es diverse Urteile!

JuraErstie  09.03.2016, 19:53

Siehe §286 ZPO. Das sollte reichen um diese Diskussion zu beenden.

Fortuna1234  09.03.2016, 21:02
@JuraErstie

Jura Ersti? Und absolut keine Ahnung von der Schriftfrom?

oookay, also ich schreibe dir hier, dass ich dir morgen 10.000€ überweisen werde, ohne Gegenleistung. Bitte verklag mich auf dieses Geld.

Keiner hat gesagt das solche Nachrichten kein  Beweis sind,  doch in dein Fall ist es schwer durch zukriegen .