WG, wenn einer der Mitbewohner Sozialhilfe bezieht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es tatsächlich nur eine Freundin ist und nicht deine Freundin,es sich also tatsächlich um eine reine WG - handeln würde,dann gibt es da keine Probleme mit der Anrechnung deines Einkommens auf ihren Bedarf !

Euch stünde dann sogar 2 x Wohnraum für jeweils 1 Person zu bzw.könnte es auch mehr sein,ihre Miete dürfte dann nur die Angemessenheit einer einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) nicht übersteigen.

Was ihr dann für eine Person in eurer Stadt zustehen würde erfährt sie vom Jobcenter,man kann auch im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen,oder man gibt mal ein ,, angemessene KDU " und dazu dann den Namen eurer Stadt.

In der Regel steht einer Person etwa 45 qm - 50 qm zu,die Wohnung könnte dann z.B. aber auch 120 qm haben,solange sie laut Mietvertrag nicht über ihren angemessenen KDU - liegen würde,dann könnte aus diesem evtl.hervor gehen das sie 50 qm bewohnt und du die restlichen 70 qm.

Die Frage wird aber erst einmal sein ob der Umzug deiner Freundin erforderlich ist oder nicht,denn sonst würde sie vom Jobcenter keine Zusicherung zur Kostenübernahme bekommen.

Das würde dann für sie bedeuten,es würde keine Unterstützung für den Umzug geben,sie würde kein zinsloses Darlehen für ihren Anteil für die Kaution bekommen,wenn es zu einer Betriebskostennachzahlung kommen würde könnte es auch hier ein Problem mit der Kostenübernahme geben und sie würde max.ihre alte vorherige KDU - bekommen,wenn sie im Zuständigkeitsbereich ihres Jobcenters umziehen würde.

Ri229  06.09.2016, 12:33

Hast du diese Erfahrung aus der Praxis oder woher? =) Also ich kann nur sagen, dass das bei uns im Jobcenter so nicht stimmen würde. Bei einer WG wird davon ausgegangen, dass einschlägiger Wohnraum wie Badezimmer, Küche und Flur in einer WG auch alle Parteien nutzen. Die Wohnung würde demnach nicht als angemessen gelten, wenn sie tatsächlich 120 qm hätte. In einer WG wo der eine nicht im Bezug ist, wird es natürlich meist etwas lockerer gehandhabt, aber die Regelung sieht keine größeren Wohnungen vor, nur weil diejenigen in einer WG leben.

isomatte  06.09.2016, 12:52
@Ri229

Eine WG - kann nicht mit einer BG - gleichgestellt werden,demnach steht einem schon mal mehr Wohnraum zu als in einer BG !

Das dann gemeinsam genutzte Räume teilweise angerechnet werden ist korrekt,dass kann aber auch nur nach den Personen in der Wohnung erfolgen,also nach dem Kopfanteil.

Also würde das Bad / Küche / Flur durch zwei Personen geteilt und die qm Zahl von der angemessenen KDU - Größe abgezogen bzw.würde auch gar nichts abgezogen,solange die gesamte KDU - im Rahmen liegen würde.

In meiner Antwort bin ich davon ausgegangen das der Fragesteller keinen Leistungsanspruch hat,demnach spielt die Größe der Wohnung keine Rolle,selbst wenn sie 200 qm hätte,dann geht aus dem Untermietvertrag halt hervor das nur 35 qm - 40 qm gemietet sind und nur darauf KDU - gezahlt wird und nur das ist für das Jobcenter ausschlaggebend.

Ri229  06.09.2016, 13:40
@isomatte

Mir ist bewusst, dass eine WG keine BG ist. Ich bin Sachbearbeiterin im Jobcenter und nicht erst seit gestern. Bei uns ist es so und ich habe vorhin extra nochmal bei Kollegen nachgefragt, dass es in einer WG wo beide Hauptmieter sind, keinen Anspruch auf mehr Quadratmeter gibt, als in einer normalen HG. Eben davon bin ich ausgegangen. Denn es ist meiner Erfahrung nach eher üblich, dass ein Mietvertrag geschlossen wird in dem beide Parteien Hauptmieter sind. Dadurch kann dann auch keinem ein Nachteil entstehen. Wenn du davon ausgehst, dass es einen Untermietvertrag geben wird, liegst du natürlich richtig. Dann kann ja niemand nachweisen, dass die tatsächliche Wohnfläche größer ist als angegeben. Ich möchte nocheinmal erwähnen, dass das aus meinen Erfahrungen und den Erfahrungen meiner Kollegen stammt. Wenn es wo anders anders gehandhabt wird, mag das durchaus sein.

isomatte  07.09.2016, 10:57
@Ri229

Danke dir für deinen Stern !

Eine Freundin und ich wollen Ende diesen Jahres, Anfang nächsten Jahres zusammen ziehen. Ich selbst habe einen Job mit unbefristetem Vertrag, sie bezieht aber Sozialhilfe.

Na, bis Anfang nächstes Jahr sollte sich doch ein Job für Deine Freundin finden lassen! Soll sie halt mal Gas geben!!! Wenn sie wenig Qualifikation hat darf sie nicht zu wählerisch sein.

Ohne Job würde ich nicht mit ihr zusammen ziehen!

Wenn ihr lediglich in einer WG zusammen wohnt und nicht füreinander wirtschaftet, dann wird dein Geld nicht auf ihren Leistungsanspruch angerechnet. Sie bekommt also ganz normal ihren Regelbedarf und eben die Hälfte der Miete ausgezahlt. Das dürfte überhaupt kein Problem darstellen. Aber genaueres wird ihr ihr Sachbearbeiter sagen können.

LG

DarkPerse 
Fragesteller
 06.09.2016, 11:21

Es wird lediglich eine WG sein, die Kassen halten wir getrennt. Nachfragen wird sie aber dennoch :) Lieben Dank für die Antwort