Wann wird Sozialhilfe angewiesen und wann befindet sich diese auf dem Konto?

2 Antworten

Das mit dem gleichen Termin der Zahlung stimmt definitiv nicht. Zumindest existiert keine Vorschrift oder Anrecht. Da ich mehrere Personen betreue, die Harz 4 oder ALG 2 beziehen, kenne ich die Abweichungen. Tatsaechlich kommen ca 80 % der Zahlungen am vorletzten oder letzten Werktag des Vormonats aufs Konto. Ganz selten frueher. aber immerhin fast 20 % kommen spaeter. meist am ZWEITEN Werktag des Monats. habe aber schon oefter bis zum achten des Monats beobachten muessen, was natuerlich stets Probleme mit Vermieter, Stromlieferanten u.a. verursacht. Das ist den Leistungsabteilungen aber PIEPEGAL. Und dass durch Kettenreaktionen Kosten und Gebuehren von bis zu ueber 100 Euro entstehen koennen: Im Extremfall Verlust der Wohnung, dann kommt ein Spruch: "Fuer Obdachlosigkeit sind wir sowieso nicht zustaendig, auch wenn wir sie verursacht haben !" Woertliches Zitat einer Mitarbeiterin der Leistungsabteilung Hamburg - Kuemmelstrasse   

Da gibt es keine verschiedenen Termine für die Anweisung der unterschiedlichen Leistungen,die werden in der Regel immer am letzten Werktag ( Buchungstag ) des Monats,für den kommenden Monat auf dem Konto sein !

Die Leistungen werden normalerweise ca.1 Woche vor ende des Monats angewiesen,so das die Bank es rechtzeitig zum letzten Buchungstag gut schreiben kann und man darüber verfügen könnte.

Es könnte dann evtl.an ihrer Bank liegen,was ich mir nicht vorstellen kann,1 Tag früher würde ich noch einsehen,aber bald 1 Woche früher als ALG - 2,dass kann normal nicht sein.

Ich gehe eher davon aus,dass der Erstantrag im Dezember fertig bearbeitet war und sie die Leistungen für den Januar gleich mit der Nachzahlung überwiesen haben.

cubli 
Fragesteller
 23.01.2015, 12:26

Es gab KEINE Nachzahlung: ALLES wurde fristgerecht bearbeitet und eingereicht.

isomatte  23.01.2015, 13:01
@cubli

Das kann nicht sein !

Laut deiner Aussage war die erste und bisher einzige Leistung am 24.auf dem Konto und das kann nur die vom Dezember 2014 gewesen sein,weil heute erst der 23.ist.

Außerdem dauert die Bearbeitung einige Zeit,also muss der Antrag im Dezember 2014 gestellt worden sein und wenn es bisher nur 1 x Leistung gab,dann kann es nur die für Dezember 2014 gewesen sein,denn der Antrag greift auf den 1.des Antragsmonats zurück,wenn nicht durch hier nicht bekannte Gründe erst ein Anspruch ab Januar 2015 bestand.

Denn sonst müsste dann schon die Leistung für den Januar 2015 mit dabei gewesen sein,wenn sie nur 1 Leistung bisher bekommen hat,sonst hätte sie ende Dezember 2014 das zweite mal Leistungen bekommen müssen.