GEZ/Rundfunkgebühr - WG noch nicht angemeldet

4 Antworten

Natürlich ist das eine tricky Idee. Ich will das nicht gutheißen, dir aber erzählen, was voraussichtlich passieren wird: Wenn sich der Bafög-Empfänger anmeldet, sollte er das zugleich mit dem Befreiungsantrag tun. Er wird dann als befreiter Beitragsschuldner für die Wohnung geführt. Fraglich ist nur, ab wann die Anmeldung erfolgen sollte. Meldet er sich rückwirkend an, so muss natürlich nachgezahlt werden, weil die Befreiung nicht für die Vergangenheit gewährt wird. Meldet er sich nur aktuell an, so wird vermutlich keine Nachfrage kommen, ab wann er da schon wohnt, so dass die Nachzahlung gespart wird. Wenn der weitere, neu zugezogene Mitbewohner sich dann anmeldet und mitteilt, dass er mit dem befreiten, schon gemeldeten Mitbewohner zusammen wohnt, wird er der neue Beitragszahler und der befreite wird abgemeldet. Damit sind auch die anderen Mitbewohner von der Beitragszahlung - jedenfalls ab dem Termin der ersten Zahlung - freigestellt, weil ja pro Wohnung nur einmal gezahlt werden muss. Wenn dem Beitragsservice nicht bekannt wird, dass sie schon vorher in der Wohnung gewohnt haben, habt ihr für die Vergangenheit nichts zu befürchten und intern wird der monatliche Beitrag unter den pflichtigen Zahlern aufgeteilt.

Hallo gnarf69, wenn der neu hinzugezogene Mitbewohner einverstanden ist könntet ihr ihn "vorschieben". Müsste nicht jeder der über 18 Jahre alt ist für seinen Radio und Fernseher selber bezahlen? Na ja, vielleicht habt ihr ja Glück und das geht so durch. Alles Gute.

Steht ja nirgens das da eine WG drin wohnt, würde versuchen den jüngsten zuzögling anzumelden, bzw. wenn er in seiner alten Wohnung gezahlt hat, ist es nur ein ummelden

Wenn ein neuer Mitbewohner einzieht, den anmelden, als sei es seine Wohnung. Wenn ihr Glück habt, ist es damit gegessen. Kann aber so oder so, anders kommen.