Wertfragebogen ausfüllen trotz Erbausschlagung?
Hallo,
habe ich die Pflicht einen Wertfragebogen auszufüllen, der mir vom Nachlassgericht zugeschickt wurde, obwohl ich (erster in der Rangfolge) als auch die Erben der 1. und 2. Ordnung das Erbe ausgeschlagen haben?
3 Antworten
Da du aufgrund der Ausschlagung weder fähig noch berechtigt sein kannst, Aussagen zum Nachlasswert zu machen, ist die Aufforderung des Gerichts an die falsche Adresse gelangt. Ich würde das dem Nachlassgericht unter Hinweis auf diese Rechtslage mitteilen und den Fragebogen unbeschrieben zurückschicken.
Wofür möchte das Gericht denn diese Information?
Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, dann hast du ja im Zweifel gar keine genaue Kenntnis über die vorhandenen Dinge
Das stimmt. Ursprünglich ging es um die Bestellung eines Nachlasspflegers, zudem wird nun der Wertfragebogen innerhalb von 6 Wochen ausgefüllt zurück verlangt.
nein, du kennst die Werte doch auch gar nicht.
Einfach zurück schicken "Erbe abgelehnt"