Darf Wohnung geräumt werden, wenn Nachlasspflegschaft nicht erfolgt, da kein sicherungsbedürftiger Nachlass vorhanden ist, laut Schreiben des Gerichts?

3 Antworten

Das Nachlassgericht hat es doch schon erklärt:

Es existiert kein sicherungsbedürftiger Nachlass!

Und die Angehörigen der verstorbenen Ehefrau haben das Erbe ausgeschlagen.

Also hol Dir, was Du davon haben oder noch für Deinen Vater retten willst und lass den Rest räumen.

Ein Mietverhältnis endet mit dem Tod des Mieters - sobald geräumt ist, braucht ab dem nächsten Monat keine Miete mehr gezahlt zu werden.

Ja. Es ist doch keiner da, der irgendwelche Ansprüche am Nachlaß geltend machen kann. also Sperrmüll raus aus der Wohnung sobald es einen Abfuhrtermin gibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das solltest du das Gericht fragen - alle anderen Auskünfte sind wertlos.