Ich erhielt für meinen Sohn nach Erbausschlagung noch einen Brief vom Amtsgericht was nun?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich vermute mal, es geht um die Genehmigung des Familiengerichts. Sofern das Kind nicht erst durch Ihre Ausschlagung Erbe geworden ist, bedarf die Ausschlagung der Genehmigung durch das Familiengericht.

Ich solle mir Kenntniss darüber beschaffen, ob das Erbe überschuldet ist, sollte das der Fall sein, ist die Ausschlagung genehmigt. Ich kenne diesen Menschen aber nicht und habe mit dem Kindsvater nichts mehr zu tun, angeschrieben habe ich ihn schon, kam aber bisher nichts zurück. Ich habe mit der Seite der Familie auch nichts mehr zu tun, also woher kann ich dann die Infos erhalten?

Hier sollte man sich zunächstmal an die wenden, die bereits vorher ausgeschlagen haben. Am besten an die, die ganz oben in der Erbfolge stehen. Idealweise sollten die Ihnen ein Schreiben aufsetzen in den sie darlegen, das und warum sie davon ausgegangen sind, das das Erbe überschuldet ist und desshalb ausgegeschlagen haben.

Das Problem ist, dass du zum Wohle deines Kindes handeln musst. Wäre der Nachlass jetzt ein Haus oder eine Geldsumme, dann wäre es nicht im Sinne des Kindes, wenn du "sein" Haus und/oder Geld ausschlägst, weil du den Kindsvater für einen Kotzbrocken hältst.

Ich sage nicht, dass es so ist, aber das ist auch schon vorgekommen und es ist nicht im Sinne des Kindeswohl auf viel Geld zu verzichten, das ihm zustehen könnte.

Ich würde einen Notar aufsuchen, oder mal persönlich beim Nachlassgericht vorbei schauen.

Micha84w 
Fragesteller
 19.11.2015, 13:22

Danke.

So denke ich selbstverständlich nicht! Ich denke schon an das Wohl des Kindes und wie ich bereits schrieb, habe ich den Kindsvater schon kontaktiert um etwas genaueres herauszufinden, der hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet.

Das mit dem Nachlassgericht werde ich noch mal nach schauen.

Vielen lieben Dank

Panazee  19.11.2015, 14:08
@Micha84w

Ich glaube ja auch nicht, dass das bei dir der Grund ist, aber das ist der Beweggrund der Gerichte, warum man nicht einfach so, ohne Angabe von Gründen, ein Erbe für den Nachwuchs ausschlagen kann.

Was schreibt das Gericht denn ?

Du müsstest doch eine Duchschrift der Erbausschlagung bekommen haben, schicke eine Kopie zum Gericht, oder rufe einfach mal an was du jetzt machen sollst/musst.

Dort anrufen und denen sagen, du findest den ursprünglichen Brief nicht mehr. Sie sollen ihn dir per e-mail, fax oder post nochmal als Kopie schicken.

Vielleicht wärs ja interessant, was das Amtsgericht schrieb.....Dass die Ausschlagung termingerecht eingegangen ist?