Erbe ausgeschlagen - trotzdem Erben?

5 Antworten

Ich bin keine Anwältin, aber so wie ich das beim Lesen vom Erbrecht interpretiere, sollte das gehen.

1) Ein Verstorbener hinterlässt nichts wie Schulden, und es ist klar, dass niemand die erben möchte. Sie schlagen das Erbe aus, Ende des Falles.

2) Ein anderer Verwandter stirbt, und irgendwo in der Erbfolge wäre der unter 1) Verstorbene gewesen. Da es ihn nicht mehr gibt, kommen die Kinder an die Reihe. Dies ist ein neuer Fall, und die Kinder können wieder entscheiden, ob sie das Erbe antreten oder nicht. 

Eine verstorbene Person kann nicht erben. Dafür hat sie ggf. Nachkommen, die dann an ihre Stelle treten. Und offensichtlich hat doch jemand das Erbe angenommen und die Schulden beglichen- und die ist nun tot? Oder wie sollen wir die Frage verstehen? Dann ist ein neuer Erbfall eingetreten, den es neu zu bewerten gilt.

Das Erbe wurde von allen ausgeschlagen. Nur fand sich jemand, der der Meinung war, das die armen Leute, (Versandhäuser, Autohäuser usw. ) doch nicht einfach leer ausgehen dürften und zahlte (Jedoch nicht an alle Schuldner, da die Gesamtsumme doch sehr sehr hoch war.). Dieser Zahlemann ist jetzt verstorben und vererbt sein Vermögen den Kindern der toten Tochter und seinem noch lebendem Kind zun gleichen Teilen.

Also neuer Erbfall - richtig?

@CK12345

Ja, neuer Erbfall. Damit können alle wieder erben.

@CK12345

daß der kürzlich verstorbene Zahlemann für die Verbindlichkeiten der zuvor verstorbenen Schuldnerin einstand, hat keinerlei Einfluß auf irgendwelche Erbfolgen. Es war seine freiwillige Leistung. Die von ihm ohne Rechtspflicht geleisteten Zahlungen müßten bei dem neuen Erbfall außer Betracht bleiben. Außer er hat es SO deklariert, daß die Zahlungen welche er für die tote Schuldnerin geleistet hat, von dem Teil der an ihre Kinder geht, wieder abgezogen werden soll.

Glaub ich nicht.

"Folgen der Ausschlagung

Schlägt ein Erbe die Erbschaft aus, geht sie automatisch an den nächsten Erbberechtigten über (genauer: an den, der geerbt hätte, wenn der ausschlagende Erbe nicht gelebt hätte, § 1953 BGB). Dieser kann natürlich ebenfalls das Erbe ausschlagen. Gibt es keine weiteren Erbberechtigten, fällt das Erbe an den Staat (sogenanntes Staatserbrecht)."

http://de.wikipedia.org/wiki/Erbausschlagung

wenn alle erbberechtigten das erbe ausgeschlagen haben, warum zahlt jemand die schulden ab?

das ist mir schon mal unklar.

Mir auch, aber alte Leutchen sind halt so, Nichts und Niemand konnte ihm das ausreden.

Einige Jahre später kann die Person erben,

Die Verstorbene kann nicht mehr erben, sie ist ja bereits tot.