Werden Runfunkbeiträge im Voraus oder nachträglich bezahlt?
Meine Rundfunkbeiträge wurden am 15.6. fällig. aus Umzugsgründen hab ich noch nicht bezahlt. Nun wohne ich seit August bei meinem Vater - was ja heißt ich muss keine Beiträge mehr zahlen. Jetzt weiß ich aber nicht mehr, ob man die Beiträge im Voraus oder nachträglich zahlen muss. Kann man das irgendwo einsehen? Will denen natürlich nicht zu viel zahlen.
2 Antworten
§ 7 Absatz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines
Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.
Normalerweise "in der Mitte eines 3-Monats-Zeitraums"
Also 15.6. für Mai, Juni, Juli