Rundfunkgebühren lebe bei meiner schwester?

2 Antworten

Wenn du bei deiner Schwester wohnst und dort, d. h. in deren Wohnung auch dein Gewerbe angemeldet hast, gilt folgendes:

  1. Im sog. privaten Bereich musst du dich nicht anmelden, wenn deine Schwester den Rundfunkbeitrag für ihre Wohnung bereits zahlt. In diesem Fall solltest du dem Beitragsservice den Namen deiner Schwester und ihre Beitragsnummer mitteilen, dann wirst du freigestellt, müsstest deiner Schwester aber, wenn sie das will, die Häfte des von ihr gezahlten Rundfunkbeitrags erstatten.
  2. Für den nicht privaten Bereich, also dein Gewerbe, gilt, dass die dazu erforderliche Betriebsstätte in ihrer Wohnung nicht gesondert beitragspflichtig ist. Alles was sich innerhalb der Wohnung abspielt, ist mit dem einen Beitrag für die Wohnung abgedeckt.
  3. Solltest du allerdings über ein Kfz verfügen, das du in irgendeiner Weise auch für den Gewerbebetrieb nutzt, z. B. Abholung oder Versendung von Waren, so musst du dieses Kfz anmelden. Dafür ist für einen 3-Monatszeitraum ein Betrag von 17,49 zu zahlen.
  4. Sollte deine Schwester den Beitrag für die Wohnung noch nicht zahlen, so musst du dich neu anmelden. Die Erstattung (s. o. 1.) geht dann nur anders herum.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung