Was bedeutet im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag - Ist ihre Wohnung bereits angemeldet?

2 Antworten

oder meinen die etwas anderes?

Die meinen vermutlich, ob bereits eine in der Wohnung lebende Person den Rundfunkbeitrag bezahlt. Pro Wohnung wird ein Beitrag fällig. Du könntest ja zu jemandem gezogen sein, der dort schon wohnte und Beitrag zahlt.

ich wollte eigentlich um eine Fristverlängerung bitten für die Rückmeldung

Dazu kann ich Dir leider keine Auskunft geben.

Wenn du eine Wohnung bewohnst, bist du gesetzlich verpflichtet, für diese Wohnung einen Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Der Beitragsservice meint damit, ob du mit deiner Wohnung schon bei ihm angemeldet bist und dafür eine neunstellige Beitragsnummer hast. Die Anmeldung bei der Meldebehörde interessiert die nicht.

Du musst dich beim Beitragsservice aber nur anmelden, wenn nicht schon ein etwaiger Mitbewohner mit der Wohnung dort angemeldet ist und zahlt. Offensichtlich ist das bei dir aber nicht der Fall, so dass du dich anmelden musst. Da du aber BAföG bekommst, hast du einen Anspruch auf Befreiung von der Beitragspflicht. Du kannst die Anmeldung mit dem Antrag verbinden. Den Antrag findest du hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html. Danach bist du dann angemeldet, musst aber nicht für jeden Monat 17,50 € zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung