Vollstreckung des Westdeutschen Rundfunk Kölns, obwohl ich bei Mutti gelebt hab?

8 Antworten

Du solltest immer sagen, dass du zahlungswillig bist. Jedoch willst du erst einen Nachweis, dass sie hoheitliche Rechte ausführen dürfen. (können die niemals bringen) Es gibt eigentlich genug Informationen im Internet dazu.

Ich bin aber nicht zahlungswillig. Weil sie sich an meine Mutter hätten wenden müssen und nicht an mich. Zudem habe ich gerade mal 450 € im Monat und bin gerade am ausziehen. Das kann und will ich nicht zahlen

@Shaenn

Dann weise doch einfach nach, dass für die Wohnung schon jemand zahlt und gezahlt hat.

@pings030

Es hat niemand für die Wohnung gezahlt. Meine Mutter hat nie Post bekommen, sondern ich. Als Tochter.

@Shaenn

450 Euro im Monat ist sehr wenig. Vielleich kannst du einen Antrag auf Befreiung stellen.

hoheitliche Rechte? Was soll der Unfug? Wozu sollten die "hoheitliche Rechte" nachweisen müssen???

Jedoch willst du erst einen Nachweis, dass sie hoheitliche Rechte ausführen dürfen. (können die niemals bringen)

Können sie ohne Probleme. Landesrundfunkanstalten sind Anstalten öffentlichen Rechts.

aufpassen das ihr beide nicht noch zahlen müsst nachzahlung wen von deiner mutter bisher nichts gezahlt wurde würde ich es freiwillig anmelden sonst kommt der kuckckuk ein zweites mal aber zu deineer mutter

da ist nichts mehr zurückzuweisen. bei deiner weggeworfenen post war ein gebührenbescheid bei. dem hättest du widersprechen können

Dein Fehler war es an dich adressierte Briefe einfach wegzuwerfen, besonders wenn sie von staatlichen Institutionen kommen.

der westdeutsche rundfunk ist keine staatliche institution

@martinzuhause

Völlig Wumpe, gemäß Staatsvertrag ist er berechtigt, dem TE Geld aus den Rippen zu leiern. Mit Gewalt und Gerichtsvollzieher sogar.

@Ranzino

Meine Fehler kenne ich selber.. danach frage ich hier nicht

Gegen dich gibt es durch entsprechende Beitragsbescheide des WDR rechtskräftig festgesetzte Beitragsforderungen für die Zeit 2013 bis 06.2014, weil du die Beitragsbescheide einfach ignoriert hast, statt gegen sie Widerspruch einzulegen. Die kann der WDR nun vollstrecken lassen, weil er als Anstalt des öffentlichen Rechts nicht nur Gläubiger der Forderung ist, sondern auch die vom Staat dazu verliehene Hoheitsgewalt hat. Hättest du Widerspruch eingelegt, wärst du damit aber auch nicht erfolgreich gewesen, weil du als Bewohnerin der Wohnung genauso wie deine Mutter zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet bist. Aus mehreren Bewohnern kann sich der Beitragsservice den Schuldner aussuchen. Natürlich hätte sich deine Mutter für die Wohnung selbst anmelden müssen (das ist gesetzliche Pflicht und nicht von irgendwelchen Briefen des Beitragsservice abhängig), dann wärst du außen vor gewesen, weil man nur einmal pro Wohnung zahlen muss. Die Forderung besteht daher leider in vollem Umfang zu Recht. Da du die Summe mit deinen 450 € schlecht zahlen kannst, sollte deine Mutter jetzt die Forderung für dich begleichen. Dann sollte sie sich endlich selbst beim Beitragsservice rückwirkend ab 1.7.2014 anmelden. Dann kannst du anschließend gegen weitere Forderungen des WDR vortragen, dass deine Mutter für die Wohnung bereits ab diesem Zeitpunkt zahlt. Und nie mehr einen Beitragsbescheid einfach wegschmeissen, sondern innerhalb von 4 Wochen mit Widerspruch darauf reagieren, wenn er ungerecht ist! Und nach deinem Umzug solltest du dich darum kümmern, dass für deine neue Wohnung irgend jemand - vielleicht auch du selbst - den Rundfunkbeitrag zahlt!