Vollstreckung des Westdeutschen Rundfunk Kölns, obwohl ich bei Mutti gelebt hab?
Hallo Leute!
Bei mir ist die Sache etwas verzwickter. Ich habe letzte Woche einen Brief der Stadt Bad Oeynhausen bekommen mit Ankündigung der Zwangsvollstreckung wegen Rundfunkgebühren vom 01/13 bis zum 06/14.
Erstmal vorab: Ich wohne bei meiner Mutter. Im Januar 2013 habe ich die Schule verlassen und im August 2013 eine Ausbildung begonnen. Ich habe Briefe mit Rechnungen bekommen, die ich jedoch ignoriert hab, da ich mich wunderte, wieso sie mich anschreiben und nicht meine Mutter. Sie hat noch nie Post bekommen. Zudem hört man ja die kuriosesten Dinge über die Rundfunkbeiträge. Nun habe ich letztes Jahr meine Ausbildung leider abbrechen müssen und bin seitdem arbeitslos bzw. ausbildungssuchend gemeldet und verdiene nur 450 € durch einen Nebenjob im Monat, jedoch auch erst seit diesem Monat. Arbeitslosengeld o. Ä. beziehe ich nicht.
Ich habe die Briefe weggeschmissen und nicht beachtet. Jetzt bekomme ich Post vom Gerichtsvollzieher und soll 340,26 € innerhalb der nächsten Tage zahlen. Unmöglich! Und zudem auch zu Unrecht, meiner Meinung nach.
Wie soll ich nun vorgehen? Ich habe dem Gerichtsvollzieher eben eine Mail geschrieben und die Situation geschildert. Muss ich mich bei dem Westdeutschen Rundfunk melden und die Forderung zurückweisen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Man liest ja so einiges im Internet. Viele sagen, zahl es einfach... und genau deswegen machen diese Abzocker ja noch weiter. Weil es Leute gibt, die einfach zahlen, für nichts und wieder nichts... oder sehe ich das falsch?
Freue mich über eure Hilfe!!!
8 Antworten
Du solltest immer sagen, dass du zahlungswillig bist. Jedoch willst du erst einen Nachweis, dass sie hoheitliche Rechte ausführen dürfen. (können die niemals bringen) Es gibt eigentlich genug Informationen im Internet dazu.
Dann weise doch einfach nach, dass für die Wohnung schon jemand zahlt und gezahlt hat.
Es hat niemand für die Wohnung gezahlt. Meine Mutter hat nie Post bekommen, sondern ich. Als Tochter.
450 Euro im Monat ist sehr wenig. Vielleich kannst du einen Antrag auf Befreiung stellen.
hoheitliche Rechte? Was soll der Unfug? Wozu sollten die "hoheitliche Rechte" nachweisen müssen???
Jedoch willst du erst einen Nachweis, dass sie hoheitliche Rechte ausführen dürfen. (können die niemals bringen)
Können sie ohne Probleme. Landesrundfunkanstalten sind Anstalten öffentlichen Rechts.
aufpassen das ihr beide nicht noch zahlen müsst nachzahlung wen von deiner mutter bisher nichts gezahlt wurde würde ich es freiwillig anmelden sonst kommt der kuckckuk ein zweites mal aber zu deineer mutter
da ist nichts mehr zurückzuweisen. bei deiner weggeworfenen post war ein gebührenbescheid bei. dem hättest du widersprechen können
Dein Fehler war es an dich adressierte Briefe einfach wegzuwerfen, besonders wenn sie von staatlichen Institutionen kommen.
der westdeutsche rundfunk ist keine staatliche institution
Völlig Wumpe, gemäß Staatsvertrag ist er berechtigt, dem TE Geld aus den Rippen zu leiern. Mit Gewalt und Gerichtsvollzieher sogar.
Meine Fehler kenne ich selber.. danach frage ich hier nicht
Gegen dich gibt es durch entsprechende Beitragsbescheide des WDR rechtskräftig festgesetzte Beitragsforderungen für die Zeit 2013 bis 06.2014, weil du die Beitragsbescheide einfach ignoriert hast, statt gegen sie Widerspruch einzulegen. Die kann der WDR nun vollstrecken lassen, weil er als Anstalt des öffentlichen Rechts nicht nur Gläubiger der Forderung ist, sondern auch die vom Staat dazu verliehene Hoheitsgewalt hat. Hättest du Widerspruch eingelegt, wärst du damit aber auch nicht erfolgreich gewesen, weil du als Bewohnerin der Wohnung genauso wie deine Mutter zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet bist. Aus mehreren Bewohnern kann sich der Beitragsservice den Schuldner aussuchen. Natürlich hätte sich deine Mutter für die Wohnung selbst anmelden müssen (das ist gesetzliche Pflicht und nicht von irgendwelchen Briefen des Beitragsservice abhängig), dann wärst du außen vor gewesen, weil man nur einmal pro Wohnung zahlen muss. Die Forderung besteht daher leider in vollem Umfang zu Recht. Da du die Summe mit deinen 450 € schlecht zahlen kannst, sollte deine Mutter jetzt die Forderung für dich begleichen. Dann sollte sie sich endlich selbst beim Beitragsservice rückwirkend ab 1.7.2014 anmelden. Dann kannst du anschließend gegen weitere Forderungen des WDR vortragen, dass deine Mutter für die Wohnung bereits ab diesem Zeitpunkt zahlt. Und nie mehr einen Beitragsbescheid einfach wegschmeissen, sondern innerhalb von 4 Wochen mit Widerspruch darauf reagieren, wenn er ungerecht ist! Und nach deinem Umzug solltest du dich darum kümmern, dass für deine neue Wohnung irgend jemand - vielleicht auch du selbst - den Rundfunkbeitrag zahlt!
Ich bin aber nicht zahlungswillig. Weil sie sich an meine Mutter hätten wenden müssen und nicht an mich. Zudem habe ich gerade mal 450 € im Monat und bin gerade am ausziehen. Das kann und will ich nicht zahlen