GEZ Zahlung von Kind?

6 Antworten

Es muss für den Haushalt gezahlt werden. Wer von den gemeldeten Personen im Haushalt zahlt, ist dem Beitragsservice letztlich egal, das musst Du mit Deinen Eltern klären.

Es muss normal pro Haushalt jemand zahlen,wenn man nicht befreit ist muss mindestens eine Person zahlen

Nach dem neuen Gesetz sind Deine Eltern ganz sicher Beitragszahler. Für jede abgeschlossenen Wohnung fällt die Gebühr an, ist also quasi eine Wohnungssteuer geworden. Dabei wird die Frage, was eine abgeschlossenen Wohnung ist, recht frei gehandhabt (natürlich immer zugunsten der GEZ).

Es kann sein, dass die GEZ Euch jetzt auf die Spur gekommen ist und Ihr nachzahlen müßt.

Ach ja: die GEZ heißt jetzt natürlich "Beitragsservice".

Seit 2013 gibt es den Rundfunkbeitrag, der einmal pro Wohnung (nicht pro Haushalt, da es mehrere Haushalte, z. B. bei Untermiete, in einer Wohnung geben kann) anfällt. Dabei kann der Beitragsservice grundsätzlich jeden volljährigen Bewohner in Anspruch nehmen. Er ist also nicht verpflichtet, deine Eltern zur Zahlung aufzufordern, sondern kann das Geld auch von dir fordern, wenn du volljährig bist. Zahlt einer, müssen die anderen Bewohner nicht auch noch zahlen.

Die Forderung ist also, wenn du 2013 bereits volljährig warst, in voller Höhe rechtens. Sie auch nicht teilweise verjährt. Die 3-Jahresfrist für die Verjährung beginnt nämlich erst zu laufen, wenn der Beitragsservice Kenntnis vom Schuldner, dessen Adresse und über Grund und Höhe der Forderung hat. Das ist erst seit jetzt.

Wenn jetzt deine Eltern vielleicht einsehen würden, dass sie für die ganze Zeit und die Zukunft den Rundfunkbeitrag zahlen sollten und nicht du, so ist wie folgt vorzugehen: Deine Eltern (Mama oder Papa) melden sich freiwillig beim Beitragsservice an (geht online). Sie erhalten dann eine 9-stellige Beitragsnummer. Diese und den Namen des Zahlers gibst du dann gegenüber dem Beitragsservice an. Dann gibt es schon einen Zahler für eure Wohnung und du bist die Verpflichtung los.

Wir haben 2018, somit müsstest Du, wenn überhaupt (was Du wirst, weils eben die GEZ ist, die finden immer Gründe) erst ab 2015 zahlen müssen, regelmäßige Verjährung von Ansprüchen ist drei Jahre mit Ablauf DES Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. (Mahnung 2018, also frühestens ab 2015 als erstes volles Jahr und dann die nächsten zwei vollen Jahre mit 2016 und 2017)