GEZ Hauptwohnsitz nach Urteil BVerfG 18.7.18?

5 Antworten

Grundlage des Urteils ist das Argument, dass man ja nicht an zwei Orten gleichzeitig das Angebot nutzen kann. Da aber am Erstwohnsitz noch andere Personen leben, die sehr wohl das Angebot nutzen können, greift das hier nicht.

Das wird leider nicht funktionieren, da dein Hauptwohnsitz ja der ist, für den du zahlst.

Dein Zweitwohnsitz ist dann bei den Eltern, für den du ja bisher gar nicht zahlst. Du kannst dich also dafür auch nicht befreien lassen.

Im Übrigen hat das BVerfG ja ausdrücklich gesagt, dass nur die Person, die für den Hauptwohnsitz zahlt, den Befreiungsantrag für den ebenfalls von ihr gezahlten Zweitwohnsitz stellen kann.

Das mit dem Lebensmittelpunkt ist der Teil bei dem ich in Bonn als Zweitwohnsitz auf Widerstand beim Meldeamt stieß. Das zählt wohl nur beim Finanzamt.

Das Amt definiert den Hauptwohnsitz mit dem Ort der am Meisten verbrachten Zeit. Ich kam dabei nicht herum, anzugeben dass ich in Bonn 10 Tage und zuhause 20 Tage pro Monat bin. Geht bei mir, ich kann Telearbeit machen ....

Meiner Meinung nach, sollte es dir gelingen, die Nebenwohnung als Zweitwohnung zu deklarieren, kannst du dich von den Kosten befreien lassen. Musst einen Antrag stellen.

Der Beitrag zählt ja nach Wohneinheit. In deiner Hauptwohnung wird ja der Beitrag bereits entrichtet, vorausgesetzt du wohnst auch in diesem Haushalt und hast keine Anliegerwohnung oder andere separate Wohneinheit.

Ich möchte aber nicht ausschließen, das die Antragsteller beider Wohnungen identisch sein muss. Es wäre dann besser es läuft beides über deine Eltern. Es würde zumindestens alles vereinfachen....

Viel Glück

wenn du nachweisbar zwei Wohnsitze hast, also einen Zweitwohnsitz, auch wo du dann ständig lebst, erfüllt dies die Ausnahmeregelung, die das Bunderverfassungsgericht als Ausnahme eingestuft hat, wenn also somit für diesen deinen Zweitwohnsitz dann die Rundfunkgebühr wegfällt

dafür mußt du Einspruch bzw. Widerspruch einlegen!!! Das dauert dann natürlich eine Ewigkeit, weil die Dinge, die nichts einbringen (außer Ärger) erstmal psychologisch fundiert liegenlassen... im Gegensatz, wenn,s also Geld " einbringt " (!)

Aber merke: sie verstoßen gegen geltendes Recht, begründet durch das jüngste Urteil des Bvfg, wenn sie dir die Gebühren n i c h t erlassen...

bin ja mal gespannt, ob das genannte Urteil nun eine " Seifenblase " ist oder Bestand hat... übrigens: du brauchst zur Begründung natürlich dann auch 2 (zwie) Kundenummern... außerdem geh`ich davon aus, daß du verheiratet bist, denn Singles brauchen ja logischerweise keinen Zweitwohnsitz... (!!)

geheim007b  04.09.2018, 12:13

" Singles brauchen ja logischerweise keinen Zweitwohnsitz"
warum nicht? In einer Stadt arbeiten, in der anderen Leben. Kann mir sogar Situationen vorstellen bei denen man 3 Wohnsitze hat.

Deine Zweitwohnung ist befreit, wenn du bereits die Gebühren in einer anderen Wohnung zahlst.

dies ist in deiner Konstellation nicht der Fall.