Werden Feuerwehr-/Polizei-/Krankenwagen auch geblitzt?
wenn die im dienst sind dürfen die doch eigentlich so schnell fahren wie sie nur können un alles werden sie dann auch geblitzt?
14 Antworten
Wenn sie zum Einsatz gerufen werden brauchen sie sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, aber nur wenn sie keinen anderen gewährden... und wenn sie dann geblitz werden, dann wird das Foto vernichtet
ja sie werden geblitzt, aber haben nur eine straftat begangen, wenn sie kein blaulicht und keine sirene an hatten... die sirene kann man nicht nachweisen, aber bei sachen müssen angeschaltet sein, sonst brauchst du als fahren denen nicht platz machen und sie dürfen nicht über rot fahren, dass ist strafbar... sprich fährt ein krankenwagen mit blaulicht aber ohne sirene, oder eben umgekehrt über rot ist das für den fahrer strafbar... beides in kombination macht ihn zum streetking;) ich hoffe ich konnte helfen;)
Falsch. Sie dürfen auch ohne Signal über eine rote Ampel fahren, da die Regeln der StVO nicht für sie gelten, wenn es dienstlich geboten ist (§35 StVO). Das hat mit dem Signal nichts zu tun.
Sie müssen dies aber selbstverständlich vorsichtig tun. Sonst ist es Verkehrsgefährdung, und das ist eine Straftat, die auch im Einsatz geahndet wird.
das überfahren einer roten ampel ist nicht "automatisch" eine straftat, sondern eine ordnungswidrigkeit.
Also: Blaulichter sind auf den Foto nicht immer zu sehen! Die Blitzerfotos werden an Hand einer Abfrage der Leitstelle mit der Einsatznummer aussortiert. Dabei ist die Frage ob die Leitstelle vor Sonder -u. Wegerecht freigegeben hat bzw. die Besatzung für die Benutzung. der Sonderrechte entschieden hat. Ist es eine im Fachkreis 'Blaulichtfahrt', wird das Bußgeldverfahren eingestellt .
natürlich werden die auch geblitzt aber da passiert nix weiter.
da ein blaulicht ja auch auf nem blitzerfoto zu sehen ist kommt da nix auf die leute zu.
anders verhält es sich, wenn die nur streife fahren. da müssen die sich genauso an die STVO halten wie jeder andere auch
Nein, es wird immer nachgeforscht, ob die zu diesem Zeitpunkt tatsaechlich auch einen entsprechenden Einsatz hatten.
wie wollen die das nachforschen? Und außerdem könnte so ein verrückter polizist der selbsmord machn oda n paar leute umfahrn will des dann einfach anmachen... oder man kann sic einfach n anderes blaulicht kaufen, des anschließen und fertig....hmmmm
Nein, Polizei und Feuerwehr sind von den Regelungen der StVO ausgenommen, wenn es dienstlich geboten ist (§35 StVO). Sie dürfen daher auch ohne Blaulicht und Martinshorn schneller fahren als für gewöhnlich erlaubt.
Blaulicht und Martinshorn geben lediglich zusätzlich Wegerecht, d. h. alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen die Straße frei machen.
wen sie im einsatz sind wird es aufgehoben aber wen sie so z.B. essen holen fahren oder zu einem lehrgang ist es eine ordungswidrichkeit die blaulicht an einsatzfahrzeugen sind so gemacht das man immer eins von beiden sieht also versetzt
können die dann nicht einfach blaulicht anmachen und drauflosfahren un nix passiert?