Wie schnell dürfen Dienstfahrzeuge des Staats, Krankenwagen oder Feuerwehren fahren?

10 Antworten

§1 der stvo gilt immer, egal wo und wie. meist bringt rasen nur zusätzliche risiken, also fährt man zügig, aber vorsichtig zum ziel!

Die von Dir genannten Fahrzeuge müssen sich wie der Rest von uns an die STVO halten. Für Einsatzfahrten regelt die STVO klipp und klar, welche Signale an solchen Fahrzeugen eingeschaltet werden müssen (vor allem Martinshorn und Blaulicht), damit die Fahrzeuge als im Einsatz befindlich von den anderen Verkehrsteilnehmer/inne/n wahrgenommen werden.

In solchen Einsatzfahrten dürfen die Fahrzeugführer/innen unter erhöhter Sorgfalt die regulären Verkehrszeichen ignorieren.

gri1su hat recht ;-)

Fahrzeuge mit optischem und akustischem Alarmsignal können bei einer Alarmfahrt bestimmte Verkehrsvorschriften ignorieren, wenn die Verkehrslage es zulässt. Aber sie müssen auch bei Alarmfahrt immer so bewegt werden, dass Niemand gefährdet wird. Das heisst, auch bei Blaulicht und Martinshorn muss trotz roter Ampel notfalls an einer Kreuzung gewartet werden, bis Diese gefahrlos überquert werden kann. Bei Krankenwagen oder Rettungswagen ist es oftmals so, dass der Patient im Wagen durch seine Verletzung langsam transportiert werden muss. Das kommt z. B. bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen (Querschnittslähmungsgefahr) ganz besonders zum Tragen. Grundsätzlich gilt: Bei einer Alarmfahrt muss Immer Blaulicht UND Martinshorn eingeschaltet sein. Passiert ein Unfall, weil nur das Blaulicht eingeschaltet war, hat der Fahrzeugführer ein Problem.

Diese Fahrzeuge müssen sich theoretisch genauso an die Regeln halten wie Du. Sollte durch Rasen in eine Kreuzung ein Unfall passieren ist der Dienstfahrer schuld, allerdings mußt bei Ertönen eines Signals auch besondere Vorsicht walten lassen. Bei echten Notfällen, darf er "kontrolliert Rasen", aber niemals gefährdend.