Geblitzt nach MPU in probezeit?

2 Antworten

Damit ist die Reihenfolge gem. § 2a Abs.2 StVG vollständig. Die Fahrerlaubnisbehörde muss (!) die Fahrerlaubnis einziehen und es wird eine Sperre für die Erteilung einer neuen FE von drei Monaten festgesetzt. Ca. acht Wochen vor Ablauf der Sperre kann eine neue FE beantragt werden. Gem § 2a Abs.4 StVG kann die Führerscheinbehörde bei Zweifeln über die Kraftfahreignung die Auflage erteilen, ein positives Medizinisch -  Psychologisches  Gutachten einer anerkannten Gutachterstelle vorzulegen. Bei der Geschwindigkeit, mit der Sie vorliegend den Punktestand aufgebaut haben, wird das wohl geschehen. Wenn da auf entsprechende Fragen, weshalb diese Anhäufung von Punkten entstanden ist, Antworten kommen wie "Blitzer, die jedem einmal passieren können", braucht man da allerdings gar nicht erst hinzugehen. Zur Vorbereitung auf diese (echte) MPU, nicht Psychologisches Aufbauseminar, empfehle ich die Teilnahme an einem Kursus, etwa bei Nord-Kurs oder Impuls (TÜV). Das ist zwar teuer, aber ansonsten heißt es für sehr lange Zeit "fahr Bus und Bahn".

Ich denke dir für die antwort .
Zwei Fragen hätte ich noch ,
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten die Strafe zu mildern auf Grund meiner Arbeitsstelle bin ich sehr an meinem Führerschein gebunden arbeite im Außendienst Service also ohne Auto geht nix.

2. Wo her kommt das wissen ? kommst aus den fach ?

Dachtichsmir  20.04.2016, 21:07

Ich bin Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wie gesagt, verbleibt der Behörde kein Ermessen. Es handelt sich um eine sog. " gebundene Entscheidung". Sie muss so entscheiden. Selbst bei einem Berufskraftfahrer, Alleinverdiener einer sechsköpfigen Familie, kann keine Ausnahme gemacht werden.