Geblitzt nach MPU in probezeit?
moin Leute habe ne frage und zwar wurde ich schon ein paar Male geblitzt habe deshalb erstmal an einer Nachschulung in der Fahrschule teilgenommen daraufhin eine MPU bei einem Psychologen bestanden nach der MPU wurde ich nochmals geblitzt dann sollte ich zu einer psychologischen Beratung gehen dieses habe ich auch gemacht vor ca 2 Monaten und jetzt wurde ich nochmals mit 21 kmh außerorts zu viel geblitzt was bedeutet das jetzt ich habe circa 5 Punkte schon und 2 jahre probezeit verlängert. (Noch 8 Monate )
Ich weiß das schnell fahren ist krank habe es auch schon fast gut im Griff die letzten zwei blitzer waren halt blitzer die jeden passieren konnten davor War ich einfach zu leichtsinnig . Wäre toll wenn jemand bishel Ahnung hat habe echt keine Lust nochmals am mpu teilzunehmen .
2 Antworten
Damit ist die Reihenfolge gem. § 2a Abs.2 StVG vollständig. Die Fahrerlaubnisbehörde muss (!) die Fahrerlaubnis einziehen und es wird eine Sperre für die Erteilung einer neuen FE von drei Monaten festgesetzt. Ca. acht Wochen vor Ablauf der Sperre kann eine neue FE beantragt werden. Gem § 2a Abs.4 StVG kann die Führerscheinbehörde bei Zweifeln über die Kraftfahreignung die Auflage erteilen, ein positives Medizinisch - Psychologisches Gutachten einer anerkannten Gutachterstelle vorzulegen. Bei der Geschwindigkeit, mit der Sie vorliegend den Punktestand aufgebaut haben, wird das wohl geschehen. Wenn da auf entsprechende Fragen, weshalb diese Anhäufung von Punkten entstanden ist, Antworten kommen wie "Blitzer, die jedem einmal passieren können", braucht man da allerdings gar nicht erst hinzugehen. Zur Vorbereitung auf diese (echte) MPU, nicht Psychologisches Aufbauseminar, empfehle ich die Teilnahme an einem Kursus, etwa bei Nord-Kurs oder Impuls (TÜV). Das ist zwar teuer, aber ansonsten heißt es für sehr lange Zeit "fahr Bus und Bahn".
Ich denke dir für die antwort .
Zwei Fragen hätte ich noch ,
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten die Strafe zu mildern auf Grund meiner Arbeitsstelle bin ich sehr an meinem Führerschein gebunden arbeite im Außendienst Service also ohne Auto geht nix.
2. Wo her kommt das wissen ? kommst aus den fach ?
Ich bin Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wie gesagt, verbleibt der Behörde kein Ermessen. Es handelt sich um eine sog. " gebundene Entscheidung". Sie muss so entscheiden. Selbst bei einem Berufskraftfahrer, Alleinverdiener einer sechsköpfigen Familie, kann keine Ausnahme gemacht werden.