Kann man auch bei zu langsamen fahren geblitzt werden?

7 Antworten

Sehr wahrscheinlich wurde ein anderes Fahrzeug geblitzt. Falls der Blitzer nicht genau auf die Fahrspur eingestellt wurde, ist evtl. auch dein Fahrzeug auf dem Foto. Bitte also (s. Antwort von Achim) Datum/Uhrzeit notieren und ggfs. Einspruch einlegen und Foto anfordern.

Übrigens ist auch zu langsames Fahren strafbar: TBKat TBNR 103000

Sie fuhren ohne triftigen Grund so langsam, dass der Verkehrsfluss behindert wurde. § 3 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Kostet 20€. Allerdings macht das kein Blitzer, sondern das Knöllchen kriegst Du direkt von der Rennleitung überreicht...

Nein, für zu langsames Fahren wird man nicht geblitzt. Und du brauchst auch keine angst vor Post zu haben. Es muss eindeutig sein wer geblitz wurde. Ich denke mal die Blitzer sind so eingestellt, das sie jede Spur extra überwachen.

Wegen zu langsam wird man nicht geblitzt. Das rot kann aber auch für Fzg, auf anderen Spuren gegolten haben. Hoffentlich sind dann die und nicht Du auf dem Bild. Mach Dir mal für den Fall der Fälle eine Gedächtnisnotiz mit Datum und Uhrzeit der Fahrt, Deiner tatsächlichen Geschw. lt. Tacho und heutigem Datum und leg die zu Deinen Akten.

Nein, das geht nicht. Wenn man mit dem Fahrrad an einem Blitzer vorbei fährst, dann wird man ja auch nicht geblitzt. Es ist wahrscheinlicher, dass jemand anderes geblitzt wurde.

Wegen zu geringer Geschwindigkeit wird niemand geblitzt.

War Deine Fahrspur eventuell für den Verkehr durch "rote gekreuzte Schrägbalken" gesperrt? Der Tunnel ist dafür bekannt...

Das ist ähnlich wie ein Rotlichtverstoß und wird wie folgt geahndet:

90€ Bußgeld 3 Punkte 28,50€ Gebühren

Wenn Du noch in der Probezeit sein solltest dann folgen auch Probezeitmaßnahmen,