Werde ich für nicht Bezahlte Mitgliedschaftsbeiträge zur Verantwortung gezogen?

7 Antworten

Du hast dich auf 2 Seiten angemeldet und die Kündigungsfrist des Probemonats verpasst.

Also hast du nun 2 Abos am laufen.

hab die beide gestern gekündigt. Außerdem fragen die in der Mail ja nur Höflich danach

Da steht mit keinem Wort das ich das muss oder?

@Kleckerkeks

Du musst und das werden die durchsetzen, kann nur etwas dauern.... totstellen bringt nix...

@Kleckerkeks

Naja... du hast bei denen Schulden in Höhe von 114.95 Euro. Jetzt sagen die, dass du das bitte überweisen sollst, soweit ist das noch ganz höflich, aber auch nur, weil die Überweisung durch dich die schnellste Möglichkeit ist. Du kannst dir aber sicher sein, dass du als nächstes eine Mahnung bekommen wirst, wenn du das nicht tust. 

Zahlen wirst du schon müssen, vorausgesetzt, dass du tatsächlich damals eine Mail bekommen hast, in der die Bedingungen aufgeführt worden sind und diese Bedingungen auch auf der Website standen. 

Das geht dann über Inkasso seinen typischen Weg.... Zahle, kündige jetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und dann ist bald erledigt und du hast was gelernt, das man Kündigungsfristen am besten in den Kalender schreibt.

Und kleiner Tip.... sowas gibts alles umsonst und besser..... 

du hast eine Probemitgliedschaft abgeschlossen, die du nicht gekündigt hast und die in eine Mitgliedschaft umgewandelt wurde. Klar mußt du bezahlen, du hast einen Vertrag geschlossen!

Das Problem ist manchmal das man durch einen blöden, falschen nicht sofort erkennbaren Klick ein Abo abgeschlossen hat. Dem sollte man dann sofort widersprechen. 

Einfach ignorieren würde ich das nicht, sondern denen schon Schreiben wieves aus deiner Sicht gewesen ist.

Am besten so etwas gar nicht erst anklicken.

So wie es aussieht hast du eine Probemitgliedschaft abgeschlossen und vergessen, dies rechtzeitig zu kündigen. So wurde aus der Probemitgliedschaft ein Abo.

So lichte geht das. Obduun die Seite weiter in Anspruch genommen hast oder nicht, spielt keine Rolle.