Werbung/Banner auf dem eigenen Balkon? Darf man das?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur wenn der Vermieter vorher zustimmt,darfst Du das Haus mit deinem Werbeplakat verschönern. Die verschiedensten Ämter könnten Dir auch noch Probleme machen: Bauamt, Straßenverhehrsamt, Denkmalschutz, das hängt selbstverständlich von der Wohngegend ab.

Aber unter Umständen kann sich so ein augenfälliges Werbeplakat auch richtig lohnen. Soll es eine Eigenwerbung werden? Hast Du vielleicht mit Deinem Projekt einen gut zahlenden Werbepartner an der Hand, weil Dein Balkon von der Strasse her leicht zu zu beobachten sein dürfte. Weißt Du, je mehr Du spezielle Einzelheiten zu Deiner Frage mitteilst, desto mehr kann der Ratgebende Dir konkret helfen.

Euroach 
Fragesteller
 06.11.2012, 09:49

Eine kleine Firma gibt mir diesen werbeauftrag, ich habe mich dementsprechend gefragt ob ich bei mietwohnungen günstigen werbeplatz ergattern könnte. Auf dem plakat wird für fahrräder geworben, also nichts grenzwertiges und oder außerordentlich auffälliges. (konkreter geht es aber das problem ist, je länger die frage, desto weniger wollen sie sie lesen geschweige denn beantworten)

kdd1945  06.11.2012, 10:26
@Euroach

Wenn in der Umgebung Werbung zum Alltag gehört, dürftest Du mit den Ämtern keine Probleme bekommen, denn: gleiches Recht für alle. Der Vermieter ist vielleicht ein Fahrrad-Freak, und Du kriegst ihn mit einer " Handvoll Euros " ´rum.

Die Idee ist gut. Bleib´ am Ball !

Euroach 
Fragesteller
 07.11.2012, 10:38
@kdd1945

Danke für deine Antwort!

Der Mieter hat lediglich das Recht den gemieteten Wohnraum zu nutzen. Eine Aussenfassade wozu auch das Äussere eines Balkon gehört ist kein Bestandteil eines Mietvertrages. Auch im Fall einer Eigentumswohnung gehört die Aussenfläche der Gemeinschaft und befindet sich nicht im Sondereigentum. Der Eigentümer könnte ein solches Anliegen ohne Begründung ablehnen oder eine extra Vergütung verlangen.

Dann hat natürlich die Kommune ein Wort mitzureden, auch wenn nichts darüber im Bebauungsplan stehen sollte.

Steht im Mietvertrag.

Innerhalb der Wohnung geht das, also am Fenster z. B. Maximal innerhalb des Balkons könnte das gehen, also nicht an der Fassade.

ist im baurecht geregelt - wende dich an deine baubehörde

kann sein, wenn die aussenansicht des gebäudes ggf. verunstaltet wird bzw. das werbebanner viell. anstössig/ geschmacklos ist.

frag im einzelfall den VM/ eigentümer.. da gibts wohl keine pauschale regelung...