Muss ich die Sat-Schüssel eines anderen Mieter auf meinem Balkon dulden?

10 Antworten

Ist es Ihr gemieteter Balkon ,nur Ihrer und die Empfangsantenne gehört dem Nachbar können Sie zunächst die Entfernung innerhalb kurzer Zeit vom Nachbar fordern. Kommt er dessen nicht nach entfernen Sie diesen Misstand. Sie sollten aber wirklich zunächst ihren Nachbar dazu auffordern. Gleichzeitig vorab den Vermieter konfrontieren, denn es könnte ja sein das es vom Vermieter so genehmigt ist. In so einem Falle ist es der vertragliche Zustand so wie Sie die Wohnung gemietet haben.

  1. Vermieter um Aufklärung bitten. Er weis nichts......?.

  2. Nachbar auffordern die Anlage zu entfernen.

  3. Nach Aufforderung an Nachbar Anlage entfernen.

oder andere Variante

A) Vermieter duldet es, weil ehemals zugestimmt hat. Vertragsgemäß?

B) Nichts machbar, ggl Anwalt aufsuchen?....?

Wenn die AUF Deinem Balkon steht, musst Du das natürlich nicht dulden! Denn Miete bezahlt DU, damit DU Deinen Balkon nutzen kannst - und nicht die Mieterin einer anderen Wohnung!

Also, grundsätzlich gibt es da Regelungen, meist stellt schon der Vermieter seine Regeln dafür auf. Wenn eine Sat-Schüssel aber auf deren Balkon steht, ohne dass dafür die Fassade beschädigt wurde, also ein Stativ oder ähnliches, kann man nicht wirklich etwas dagegen tun, denn die Nutzung des Balkons, wenn er nicht völlig zweckentfremdet wird, steht den Mieter frei.

Aber ich sehe das eh aus einer ganz anderen Perspektive. Was stört Dich denn wirklich an der Schüssel? Die Tatsache, dass man sie sieht? Also, ich finde, man sollte sich das Leben gegenseitig so wenig schwer wie möglich machen.

Ups, sorry, ich hatte mich verlesen. Auf DEINEM Balkon? Das würde ich aber gut zu verhindern wissen. Wie kommt sie überhaupt auf den von Dir gemieteten Balkon?

Ruf den Vermieter an, den Balkon zu Deiner Wohnung hast Du mitgemietet.

Das Ding wurde schon vor meinem Einzug dort installiert.

Da liegt m. E. der Haken. Warum hast du das nicht schon vor Einzug bemängelt? Dem VM war das Vorhandensein der Schüssel auf deinem Balkon offensichtlich bekannt und wurde von ihm gedulded. Damit, denke ich, wirst du über den VM nicht viel ausrichten können, der wird sagen: "Ihnen war das doch bekannt!" Andererseits musst du deinen Balkon auch uneingeschänkt für dich nutzen können. Das Anbringen einer größeren Schüssel kannst du auf alle Fälle untersagen, es ist ja dein Balkon.

Wieso hast du das nicht gleich beim Einzug moniert? Du zahlst für den Balkon Miete und kannst ihn nicht angemessen nutzen.

Sprich deinen Vermieter darauf an und setze ihm eine Frist, dafür zu sorgen, dass du deine Mietsache ungestört nutzen kannst.