Darf Vermieter im Garten "zu verkaufen" Schild anbringen?

13 Antworten

Ich halte die Anbringung eines solchen Verkaufsschildes für grenzwertig. Beleuchtet man die Sache mal von beiden Seiten, kommt man schnell zu einem relativ eindeutigen Ergebnis.

Fakt ist: Haus und Hof sind Eigentum des Vermieters. Diese hat er vermietet, der Mieter ist nun Besitzer von Haus und Hof. Dafür zahlt er Geld und bestimmt auch, was in seiner Mietsache passiert. Stellt nun der Vermieter ein "Zu verkaufen" - Schild auf, läuft der Mieter Gefahr, ständig Kaufinteressenten (oder auch Nicht-Kauf-Interessenten) auf der Matte stehen zu haben, die sich die "Bude" nur mal angucken wollen. Selbst wenn sie nur außen rum laufen. Die Besichtigung von Haus und Hof durchzuführen ist Sache des Vermieters und das auch nur nach vorheriger Ankündigung bzw. Rücksprache mit dem Mieter. Der läuft hier Gefahr massiv in seiner Privatsphäre gestört zu werden. Außerden hat der Vermieter schließlich noch andere Möglichkeiten, sein Haus an den Mann zu bringen, als nur so ein blödes Verkaufsschild im Garten. Das macht das Kraut nicht fett. Also ganz klar: Nein, der Vermieter darf das nicht! (Auch wenn ich sein Vorhaben nachvollziehen kann!)

... solche Mieter kenne ich auch.

Was habt Ihr denn bitte zu diesem Thema vereinbart mit Eurem Partner?

Bei steht daher so etwas in der Urkunde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nenne einfach mal einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund, warum ihr das nicht wollt.

Den Verkauf des Hauses könnt ihr dadurch sicher nicht verhindern.

Und stellt euch schonmal darauf ein, dass ihr Besichtigungstermine potentieller Käufer über euch ergehen lassen müsst.

Viele Grüße

Michael

Sein Haus, sein Grundstueck..wenn er es verkaufen will kann er das sichtbar machen.. auch durch ein Schild im Garten.

Nicht in dem Bereich, der vermietet ist. Da ist er nicht mehr der Besitzer.

Ja, das darf er.