Werbetafel am Grundstück anbringene abgelehnt Bitte um Rat!1
Wir wollten eine Werbetafel an unserem >Grundstück zu einer Hauptstrasse anbringen, das uns abgelehnt wurde ich bitte Sie daher um einen Rat:
Folgender Sachverhalt der Behörde:
Sehr geehrter xy, Ihre Anfrage für die Erstellung einer Werbetafel auf dem Grundstück habe ich erhalten. Das Grundstück befindet sich in einem allgemeinem Wohngebiet. Werbetafeln in allgemeinen Wohngebieten sind nach § 11 Abs. 4 Landesbauordnung (LBO) nur zulässig, wenn es sich um eine Werbung für einen Gegenstand oder eine Dienstleistung an der Stätte der Leistung handelt. Sollten Sie also für eine Dienstleistung (Arzt, etc.) in Ihrem Gebäude, oder für einen Gegenstand werben, der auf ihrem Grundstück hergestellt oder gelagert wird werben, kann eine Werbeanlage nach Rücksprache mit uns genehmigt werden. Werbetafeln für Drittanbieter sind in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig. Bitte nennen Sie mir daher für was Sie werben möchten. Gerne können Sie sich mit mir auch telefonisch unter der unten genannten Rufnummer in Verbindung setzen.
Jedoch befindet sich 50 Meter neben uns rechts und links eine Werbetafel die für Werbung für 3 . sorgt.
Wie würdet Ihr vorgehen?
Wir wollen diese Aussage so nicht annehmen. Wie würden Sie formulieren?
Ich bitte Sie um einen Rat.
Danke
freundliche Grüße
8 Antworten
Die Werbetafeln die Neben uns hängen sind sicherlich nicht schwarz es ist eine Medienagentur mit ihren Impressumdaten an der Werbetafel.
Sogar an einem Haus an der Wand ist eine sehr große Werbetafle für 3,
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Mit Behörden streitet man nicht, dann hast du immer die A-Karte.
Da hilft nur vorbeigehen (mit Termin) und freundlich und bestimmt auf dein Anliegen hinweisen.
"Der hat aber auch" zieht garantiert nicht und frustriert den Beamten lediglich, weil du ihn in die Ecke drängst - versuche es ohne diesen Hinweis
teil denen doch einfach telefonisch mit, um was für eine Werbetafel (welcher Slogan) es sich handelt. Tschuldigung für das Du.
Das Gesetz ist eindeutig, oder?
woher willst du wissen, daß die eine Genehmigung haben?
tja da kannst du nichts machen! Warum willst du für andere werben? Das ist nun mal nicht erlaubt. Du könntest höchstens vor Gericht klagen, aber da sehe ich weniger Erfolg, daß du eine anbringen kannst, als viel mehr daß die Nachbar ihre abhängen müssen. Vielleicht haben die ja keine Genehmigung und haben es schwarz aufgehängt
warumm er für andere Werben will ... vielleicht bekommt er ja Kohle dafür ...Einkommen,Bezahlung,knete zum hapi hapi kaufen ;)
darauf hat man keinen gesetzlichen Anspruch!
kann es nicht sein, wenn 2 weitere Tafeln vorhanden sind. Ist wahrscheinlich die Krux aller Behörden - Vetternwirtschaft und Vitamin B