Erneuerung eines Zaunes im Außenbereich?

1 Antwort

Grundsätzlich ist hier anzuraten, sich mit einem ortskundigen Architekten in Verbindung zu setzen. Der dürfte die Gegebenheiten am Ehesten einschätzen können.
Richtig ist allerdings, dass eine Einfriedung im Außenbereich genehmigungspflichtig ist; Genehmigungsfreiheit besteht ggfs. nur dann, wenn es sich um land-, forst- oder jagdwirtschaftliche Nutzung handelt (und auch da nur in bestimmter Bauweise).
Die bestehende Einfriedung hat vermutlich Bestandsschutz, der eine Reparatur erlaubt, jedoch keinen Abriss und Neuerstellung (schon gar nicht in der beschriebenen Weise). Ich sehe ohne Baugenehmigung hier keine rechtssichere Lösung (es sei denn, auf dem Umweg über eine Nebenerwerbslandwirtschaft).