Darf man Fotos auf dem eigenen Grundstück machen, auch wenn sich dort ein Gegenstand einer wildfremden Person befindet?
Letztens war ich bei einer Freundin, und die haben halt so ein riesiges Grundstück. Die Parkfläche die sie dort haben ist extrem groß. Ich und meine Freundin waren dann auf der Parkfläche und haben Fotos voneinander gemacht. Während ich Fotos von meiner Freundin geschossen habe, parkte auf der Parkfläche hinter ihr ein komplett fremdes Auto. Uns hat's erst mal nicht so gestört, doch nach einer Weile kam der Besitzer wieder und hat uns an gemeckert.
"Was fällt euch ein Fotos von meinem Auto zu knipsen!?"
"Was fällt ihnen ein, auf unserer Parkfläche zu parken!?"
Er meinte, dass wenn wir die Fotos nicht umgehend löschen, dass er uns anzeigen würde. Dann ist der Vater meiner Freundin gekommen und hat mit diesem Mann diskutiert. Was danach passiert ist, weiß ich nicht.
11 Antworten
Ja klar, du kannst alles fotografieren was du willst, es hat nichts mit dem Grundstück zu tun. Denk z.B. an die GoPro, eine Helmkamera. Damit kannst du deine Radtour aufzeichnen, samt aller Nummernschilder und Personen die dir begegnen. Oder Windsurfen, Kiten, samt aller anderen Wassersportler. Das merkt nicht mal Jemand. Alles erlaubt. Jetzt kommt die GoogleBrille auf den Markt, irgendwann ist sie auch in Deutschland. Nirgendwo bist du richtig sicher, nicht mal im tiefsten Wald. Dort hängen Wildkameras, welche die Tiere zählen. Es ist alles erlaubt.
Jedoch darfst solch ein Foto niemals veröffentlichen. Das ist verboten. Also was will der Kerl? Sich wichtig machen?
Er meinte, dass wenn wir die Fotos nicht umgehend löschen, dass er uns anzeigen würde.
Lass ihn reden. Erstens nur viel viel heiße Luft, er wird sich die Mühe gar nicht machen.
Zweitens ist es in Deutschland völlig legitim ein Auto zu fotografieren auf öffentlichem oder eigenem Grund.
Ob das Kennzeichen dabei sichtbar ist, ist in Deutschland nicht von Belang.
In der Schweiz jedoch gibt es hier zumindest bei der Veröffentlichung Einschränkungen.
Lass ihn also meckern so viel er will. Ihr habt nichts verbotenes gemacht, ein Recht auf Löschung der Bilder von deinem Auto hat er auch nicht.
Wenn ihr kein Foto von ihm gemacht habt, dann dürft ihr sein Auto fotografieren und das Bild sogar veröffentlichen.
http://www.datenschutz.eu/urteile/Landgericht-Kassel-20070510.html
Darf man wahrscheinlich schon. Zum Problem wird es, wenn ihr das Foto öffentlich stellt und die Person oder z.B. das Autokennzeichen zu sehen ist. Ich glaube nicht das er Chancen hat gerichtlich gegen euch vorzugehen.
Viel Glück, mfg;*
das Autokennzeichen zu sehen
In Deutschland ohne Belang.
Echt? Okey..
Ist auf dem Foto das Nummerschild zu sehen ? Wenn diese Person dass nicht möchte, dann dürft ihr dass auch nicht ! Aber er hat euch allerdings etwas angedroht und das ist rechtlich nicht erlaubt ! Das wäre ein Grund ihn anzuzeigen ! Seiden er war im Recht, also sein Nummerschild war zu sehen !
Man konnte sein Nummernschild gar nicht sehen. Und wenn dann manchmal nur zur Hälfte, also schräg.
Ist auf dem Foto das Nummerschild zu sehen ?
Ist in Deutschland unwichtig. Es ist erlaubt ein Auto mit Nummernschild zu fotografieren und dieses Bild zu veröffentlichen. In der Schweiz sieht es jedoch anders aus.