Wer zahlt neue gastherme im Bad obwohl keine Wartung durchgeführt wurde?

4 Antworten

Hallo,

seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes von 2012 (VII ZR 119/12) kann die regelmäßige Wartung direkt auf den Mieter gemäß Mietvertrag umgelegt werden. Eine Obergrenze für solche Kosten muss nicht mehr festgelegt werden. Der Vermieter muss nun nicht mehr selbst die Wartung durchführen lassen und erst nachträglich auf die Mieter durch BK- Abrechnung umlegen.

Aber grundsätzlich ist er dennoch für die Einbauten, Geräte im Haus zuständig. Ist die Gastherme defekt, so muss er sie erst mal auf eigene Kosten reparieren oder austauschen lassen.

Natürlich kann er versuchen, aufgrund deiner versäumten Wartungen über 9 Jahre, Schadenersatz von dir zu verlangen. Dabei ist er aber in der Beweispflicht: kann er dir nachweisen, dass die Therme aufgrund mangelnder Wartung nun defekt ist, so bist du schadenersatzpflichtig. Dazu müsste aber ein Fachmann bestätigen, dass dies der Fall ist.

Kannst also erst einmal ruhig abwarten.....Thermen geben auch mit Wartung gelegentlich den Geist auf....

Die vermieterseits gestellte Therme kannst du natürlich nicht mitnehmen, sie steht im Eigentum des VM.

Unkenntnis schützt nicht vor Rechtsnachteilen. Wenn die Durchführung der Wartung der Einzeltherme mietvertrglich wirksam und im Übrigen durchaus zulässigerweise dir übertragen wurde, haftest du für bei schuldhafter Pflichtverletzung dem VM gegenüber für den daraus entstehenden Schaden.

Und der beziffert sich entweder in vollem Umfang, wenn die Therme wirtschaftlich reparabel wäre, meint, der Austausch des Abgassensors nicht über dem Zeitwert der Therme läge.

Oder anteilig in Höhe des Zeitwerts, d. h. der VM müsste sich alt gegen neu bei seiner Forderung anrechnen lassen, wenn ein Austausch vorgenommen würde.

G imager761

Da die Therme dem Vermieter gehört muss er auch für die Wartung sorge tragen.

Er muss sie warten lassen und darf diese Kosten auf der Nebenkosten Abrechnung berechnen.

Aber nur die Wartung. Weder eine Reparatur noch den Tausch.

Goija 
Fragesteller
 04.11.2016, 22:42

Im Vertrag steht leider drin das ich für die Wartung zuständig bin 😢 hab es bis vor paar Tagen nie nachgelesen

Menuett  04.11.2016, 22:44
@Goija

Dieser Passus ist nichtig.

Wartungsverträge muß immer der Vermieter abschließen und sicherstellten, dass sie eingehalten werden.

AntwortMarkus  04.11.2016, 22:46
@Goija

Die laufende Instandhaltung der Wohnung obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich dem Vermieter. Die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht – die auch die Wartung der Gastherme umfasst – kann jedoch teilweise durch Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden. So wird beispielsweise im Mietvertrag geregelt, dass Gasthermen auf Kosten des Mieters wenigstens einmal im Jahr von einem Fachmann zu warten sind oder dass der Mieter verpflichtet ist, einen Wartungsvertrag für die Heizungsanlage abzuschließen und diese jährlich einmal durch eine Fachfirma warten zu lassen.

Einige solcher Wartungs-Klauseln, vor allem in älteren Mietvertragsvordrucken, sind unwirksam. Der Mieter muss in solchen Fällen gar nichts zahlen. Nach den Vorschriften über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfallen Mietvertragsklauseln ersatzlos, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen.

Der BGH hatte am 15.5.1991 ( – VIII ZR 38/90 -) unter anderem entschieden, dass folgende Klausel unwirksam ist: „Thermen sind auf Kosten des Mieters wenigstens einmal im Jahr von einem Fachmann zu warten“. Die Verpflichtung zur Thermenwartung sei deshalb unwirksam, weil in der Klausel keine Obergrenze für die Belastung des Mieters genannt werde (Parallele zur Rechtsprechung über Kleinreparaturklauseln).

http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl069.htm

rotreginak02  05.11.2016, 00:09
@Goija

Dieser Passus ist seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes von 2012 auch rechtswirksam....auch wenn das hier Einige nicht zu wissen scheinen.

imager761  05.11.2016, 10:54
@Menuett

Falsch. Auch Winterdienst des Gehweges oder Renovierung der Mietsache durch Abnutzung obliegt dem VM, darf aber wirksam auf den Mieter übertragen werden.

Bei der Therme macht das durchaus Sinn, dem M Terminabsprachen mit der Wartungsfirma und direkte  Kostenübernahme zu überlassen, da die meist nie zu dem anberaumtem Terminen zu Hause sind oder eine individuelle Abrechnung erstellt werden muss.


imager761  05.11.2016, 11:05
@AntwortMarkus

Falsch: Nimm einfach die aktuelle Rechtsprechung des BGH aus 2012 zur Kenntnis: Die Wartung von Einzelthermen darf dem M vertraglich wirksam übertragen und auch die tatsächlich entstandenen, individuellen Wartungskosten voll belastet werden :-O

Denn genau die dürfte der VM ja auch als BK-Art mit dem M abrechnen, wenn er die Wartung selbst veranlassen wollte.

Menuett  04.11.2016, 22:43

Genau andersherum.

Er muß die Wartung veranlassen und kann sie dann dem Mieter in der Nebenkostenabrechnung berechnen.

Reparatur und Tausch des Geräts geht alleine zu Lasten den Vermieters.

imager761  05.11.2016, 11:08
@Menuett

Genau das muss er eben nicht. Offenbar verwechselst du hier Instandsetzungs- mit Wartungsaufträgen.

Goija 
Fragesteller
 04.11.2016, 22:48

Das wusste ich nicht hätte gedacht das es ja vertraglich so geregelt ist das ich als Mieter die Wartung durchführen muss es so auch sein soll vielen dank für die schnelle und hilfreiche Antwort 👍🙂

AntwortMarkus  04.11.2016, 22:50
@Goija

Lasse dich nicht unterkriegen und gehe im Zweifelsfall zu einem Mieterschutzverein.

rotreginak02  05.11.2016, 00:25
@Goija

Wenn es in deinem MV so steht, dann musst du auch die Wartung jährlich übernehmen. Alte Urteile, die diese Klausel für nichtig erklären, sind heute nicht mehr gültig! Siehe Urteil vom Bundesgerichtshof vom 7.11.2012

Goija 
Fragesteller
 04.11.2016, 22:52

Ich danke dir recht herzlich 😊

AntwortMarkus  04.11.2016, 23:00
@Goija

Habe ich wirklich gerne gemacht.😉

rotreginak02  05.11.2016, 00:19

Das stimmt nicht ganz. Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vom 7.11.2012 ist dieser Passus, dass die Wartung jährlich vom Mieter durchgeführt werden muss, rechtskräftig. Der Umweg über die nachträgliche Umlegung auf die BK ist nicht mehr nötig.

(kann man sogar online beim Mieterbund nachlesen.)

Der Vermieter ist verpflichtet, das Gerät jedes Jahr warten zu lassen.

Diese Pflicht kann er vertraglich nicht auf den Mieter abschieben.

Werde Mitglied im Mieterschutzbund Deiner Stadt und die helfen Dir einen bösen Brief an Deinen Vermieter zu schreiben.

Wenn Dir deswegen etwas passiert wäre... oder dem Haus und den anderen Mieter... da steht Dein Vermieter mit einem Fuß im Knast.

Die Staatsanwaltschaft will den Nachweis der Wartung vom Vermieter...

Goija 
Fragesteller
 04.11.2016, 22:44

Vielen Dank für deine Antwort

rotreginak02  05.11.2016, 00:22

Falsch! Das war bis 2011 zwar so, ist aber seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7.11.2012 möglich, wenn die jährliche Wartung explizit im MV dem Mieter obliegt. Alte Urteile sind damit aufgehoben.