Zahlt der Vermieter für die Wartung eines Boilers für den Mieter?

14 Antworten

Zuerst ist der Vermieter in der Pflicht. Also solltest Du ihn Informieren.

Wartungskosten sind umlegbare Betriebskosten, wenn im Vertrag vereinbart.

Reparaturen des Boilers muß der Vermieter zahlen.

immerhin kann man das nicht als Schönheitsreparatur bezeichnen

Was Du meinst sind Kleinreparaturen. Auch das muß vertraglich vereinbart sein. Sonst zahlt der Vermieter jede noch so kleine Dichtung.

Reparaturen der Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage fallen auf keinen Fall unter Kleinreparaturen. Die muß immer der Vermieter zahlen.

Vorausgesetzt natürlich der Mieter hat die notwendige Reparatur nicht selbst verschuldet.

Wenn er zu Wohnung gehört, zahlt der Vermieter.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/boiler.htm
Aber .......Mietrechliche Bewertung von Vertragsklauseln

.......... Reinigungskosten und Wartungskosten können jedoch als Betriebskosten berücksichtigt werden, dürfen aber nicht dem Mieter pauschal durch eine Klausel auferlegt werden. ( BGH WM 91, 381; 92, 355). Etwas anderes gilt nur für sogenannte >>> Kleinreparaturklauseln. Das Landgericht München I befand in seinem Urteil vom 3. Juli 1997, Az: 7 O 18843/96 (NZM 1998, 32-33) , dass folgende von einem Vermieter in seinen Formularverträgen verwendete Klausel unwirksam ist: .........

Bezahlen muss dies in jedem Fall zunächst der Vermieter, denn nur er darf den Auftrag dafür vergeben. Falls dies vertraglich vereinbart ist, kann er diese Kosten aber im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen...

Es wurde schon einiges dazu geschrieben, sowohl richtig wie auch falsch.

Ich würde die Wartungsaufforderung "des Gerätes" dem Vermieter mitteilen und mit dem klären, ob er, oder Sie, ja nach Mietvertragsvereinbarung, die Wartung vornehmen soll.

Das macht insofern Sinn, da der Vermieter ja auch wissen möchte, ob "Sie" den Verpflichtungen des Mietvertrages nachkommen oder nachgekommen sind.

"Kleinreparaturen" für Mieter bezeichnet man solche, die sich im Rahmen bis max 100€ belaufen. Ansonsten noch folgendes: Der Boiler gehört zur Wohnung und wird zur Nutzung vom Vermieter gestellt. Da Sie den aber genutzt haben, sollten Sie auch für die Wartung gerade stehen. Ihnen gehört das Gerät ja nicht. Ist wie bei einem Leihwagen. Den darf man nutzen, aber für die Wartung -Reinigung- muss man auch bezahlen.

auf jeden fall muss der vermieter damit in vorlage treten. als wartungskosten kann er es in der nebenkostenabrechung geltend machen. das wird sich aber nicht so fürchterlich schwer auswirken. der wechsel der opferanode ist in der regel eine sache von wenigen handgriffen und sollte inclusive an und abfahrt so wie materialkosten auf keinen fall 100 € übersteigen. eher deutlich weniger.