Zahlt Mieter oder Vermieter Wartung & Miete eines Tanks?

2 Antworten

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Die Miete des Gastanks ist nicht umlegbar, da keine Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung. Anders die Wartungskosten, diese können umgelegt werden.

Die Betriebskosten die umgelegt werdendürfen/sollen, müssen nicht (mehr) detailliert im Mietvertrag benannt werden, es reicht "der Mieter zahlt die Betriebskosten", selbst ein Verweis auf das Gesetz ist nicht(mehr) erforderlich (BGH).

Das gilt für die Ziffern 1 bis 16 des Verzeichnisses. Andere (sonstige) Betriebskosten (17) müssen konkret benannt werden, ansonsten dürfen sie nicht abgewälzt werden.

Dolf1994 
Beitragsersteller
 12.01.2021, 11:05

Vielen Dank! Das hilft mir sehr.

"Der Mieter ist verpflichtet, die dem Vermieter entstehenden Heizungswartungskosten zu tragen." (Auszug aus dem Mietvertrag).

Also scheint es i.O. zu sein, die Wartung zusätzlich zu den Betriebskosten zahlen zu müssen, richtig? In den monatlichen Betriebskosten ist die Wartung nicht enthalten.

albatros  12.01.2021, 11:29
@Dolf1994

Hast du richtig erkannt.Die Wartung ist nicht zusätzlich zu den Betriebskosten, es sind Betriebskosten. Nur die Miete nicht.

Von Experte tinalisatina bestätigt

https://www.mietrecht.org/nebenkosten/oeltankreinigung/

Die Kosten der Reinigung des Öltanks sind nach der Rechtsprechung des BGH wiederkehrende Aufwendungen des Betriebs der zentralen Heizungsanlage und damit umlagefähigen Nebenkosten im Sinne § 2 Nr. 4 a) BetrKostVO. Die Kosten des Betriebs der Anlage umfassen dabei auch ausdrücklich die Reinigung der selbigen.

Das dürfte sich auch auf die vorgeschriebene Wartung eines Gastanks anwenden lassen.

Dolf1994 
Beitragsersteller
 11.01.2021, 23:48

Danke für deine Antwort. Müssen vorab alle Kosten, die auf den Mieter zukommen, im Mietvertrag aufgeführt werden oder kann man sowas wie oben aufgeführt einfach extra verlangen?

Die Miete für den Tank ist, wenn er als Beschaffungskosten anzusehen ist, wahrscheinlich die Angelegenheit des Vermieters?