Gastherme erneuern - Mieter zahlt?

6 Antworten

Nö, sowas zahlt allein der Vermieter.

Übrigens kannst du bei ner dauerhaft defekten Gastherme auch die Miete mindern, aber immer erst den Vermieter darüber informieren.

Okay. Ja habe ihn öfters informiert und ihn gebeten, mir die Therme mal genau zu erklären, weil ich vorher noch nie mit sowas zu tun hatte, aber hat nie funktioniert.

Nein, das muss der Vermieter zahlen

Ich gehe doch mal davon aus, dass die Gastherme dem Vermieter gehört und diese Teil der Mietsache ist. Diese Konstellation ist allgemein üblich.

In diesem Fall ist die Instandsetzung/Austausch der Gastherme alleine Sache des Vermieters. Der Mieter hat damit gar nichts zu tun, ausser die Schäden wären durch ein Fehlverhalten deinerseits (Beschädigung etc.) entstanden.

Du solltest daher deinen Vermieter unter Fristsetzung zur Behebung der Mängel an der Gastherme auffordern. Kommt er dieser Forderung nach, ist alles ok, tut er es nicht, kann das schwierig werden. Das können wir aber klären, wenn dieser sehr unwahrscheinliche Fall doch eintreten sollte.

Nein, dass ist Sache des Vermieters.

Nein, das ist Vermietersache. Wenn er Schwierigkeiten macht kannst du dich an einen Mieterverein wenden.