Mieter will Heizung erneuern (Einbau Gasetagenheizung), muss der Vermieter zustimmen?

8 Antworten

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Der Vermieter muss auf alle Fälle zustimmen. Bezüglich des Anschlusses an den Kamin frag beim Schornsteinfeger nach, ob das überhaupt machbar ist.

Richtig! Keine vorherige Genehmigung vom Schornsteinfeger - keine neue Anlage!

Jegliche bauliche Änderung muss vom Vermieter genehmigt werden. Also ja, egal ob mit oder ohne Anschluß an den Kamin (weiß nicht ob es da Alternativen gibt) muss der Vermieter zustimmen. Wobei ich nicht denke, dass er damit ein Problem hat wenn der Mieter das auch noch selber zahlt.

und warum sollte der Mieter eine Leistung die Vermieter eigentlich tragen muss und verantwortlich ist selber tragen, erkundige Dich doch mal bezüglich Energiesparmaßnahmen etc was der Vermieter ändern muss?

Erstmal danke für die bisherigen Antworten.

Solle die Notwendigkeit einer Zustimmung nicht davon abhängen, wie bedeutend die durch den Mieter vorgenommene Änderung ist? Hier wäre der Vermieter ja ausschließlich wegen dem Kaminanschluß 'betroffen'.

Ansonsten gilt für alle nicht zustimmungspflichtigen Änderungen doch nur, dass der Mieter bei Mietende wieder den ursprünglichen Zustand herstellen muss.

Zur Frage, warum man es selbst einbaut: Wenn man es selbst einbaut, kann der Vermieter auch keine Kosten auf die Miete umlegen, und meines Wissens auch nicht die Miete erhöhen aufgrund des gestiegenen Wohnwertes. Je nach Wohnwert gibt es in den Mietspiegeln ja unterschiedliche Vergleichsmieten. - Hier würde sich der Selbsteinbau schon nach spätestens 2 Jahren für für den Mieter lohnen.

Der Vermieter muss zustimmen. Hinsichtlich der Kaminanschlüsse muss sich der Bezirksschornsteinfegermeister äußern, allerdings sollte auch die Heizungsbaufirma in der Lage sein den geeigneten Weg zu finden. Bei modernen Heizungsanlagen wird ganz überwiegend Kohlendixoid und Wasserdampf abgegeben. Bei alten Schornsteinen ist ggf. der Einbau eines Rohres zumindest sinnvoll.

Holst Du die Genehmigung nicht ein, kann der Vermieter die Herstellung des alten Zustandes verlangen. Möglicherweise wird der Vermieter einlenken, weil er ja damit auch eine Verbesserung der Immobilie erreicht. Problem könnte ein Auszug vor Ablauf der Abschreibungszeit sein. Hier müsste der Vermieter ggf. einen Teil der Kosten übernehmen, was er aber wahrscheinlich nicht wollen wird. Hier müsste eine Einigung erzeilt werden.