2x nötige Themenreparatur nach Wartung - wer zahlt?

2 Antworten

Bei einer turnusmäßigen Wartung werden die Brenner, die Wärmetauscher gereinigt und die Sicherheitseinrichtungen überprüft. Die Funktion des Ausdehnungsgefäß sollte auch überprüft werden. Wenn allerdings ein paar Stunden oder Tage nach der Wartung ein Defekt am Ausdehnungsgefäß auftritt, dann kann das durchaus passieren und echt dumm gelaufen. Denn das kann man nur durch Wünschelruteneinsatz bei der Wartung festgestellt werden. Damit will ich sagen, die Wartung hat mit Defekten die danach auftreten nichts aber auch gar nichts zu tun. Wenn allerdings eine Firma eine Reparatur ausführt und erklärt dann den Defekt als behoben und der selbe Defekt tritt kurz darauf wieder auf, dann hat die Firma wohl den Defekt nicht richtig behoben, oder einen Fehler gemacht. Dafür muß die Firma in der Regel einstehen und Gewährleistung auf ihre Arbeit gewähren. Das aber durch zu setzen, dazu ist in der Regel die Hilfestellung eines Anwaltes von Nöten. Noch ein Hnweis auf die Kostenverteilung bei Wartung und Reparatur einer Heizung. Die Wartung hat grundsätzlich der Betreiber, also der Mieter zu tragen. Die Reparaturen allerdings muß der Eigentümer, also der Vermieter zu tragen. Aus diesem Grund darauf achten, daß während der Wartung nur Verbrauchsteile und zur Wartung notwendige Teile ausgetauscht oder erneuert werden. Denn alles Andere zahlt der Vermieter.

Bei der Wartung war alles in Ordnung und es besteht kein Zusammenhang mit dem Ausfall im Dezember, das kann passieren. Eher unwahrscheinlich, dass der gleiche Fehler erneut auftritt. Eine gute Firma wird dich darauf hinweisen, dass ab einem bestimmten Alter die Therme getauscht werden sollte. Irgendwann fangen die Reparaturen halt an.

Ein (anscheinend) so grundlegendes Problem in der Therme hätte doch meiner Meinung nach im Rahme der letzten Reparatur bzw. überhaupt schon bei der Wartung festgestellt und behoben werden müssen

genau da bist du im Irrtum. es kann kein Fehler im voraus erkannt und behoben werden.