Wer zahlt Klingelschild?

4 Antworten

Gerade in Häusern mit mehreren Parteien macht eine Klingelanlage mit einheitlichen Namensschildern einen gepflegten Eindruck. Dabei gilt: Grundsätzlich sind weder Mieter noch Vermieter verpflichtet, für Namensschilder an der Klingelanlage zu sorgen. Ein Mieter darf sogar ablehnen, namentlich an der Klingelanlage genannt zu werden. Schafft ein Vermieter Klingelschilder aber aus optischen Gründen in einheitlicher Ausführung an, muss er die Kosten dafür übernehmen. Er kann diese Kosten auch nicht als allgemeine Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Das hat das Amtsgericht Augsburg entschieden (Az 21 C 4988/11).

Das Du es selbst ohne Schreiben an die Verwaltung/Vermieter gemacht hast, ist natürlich nicht der richtige Weg, aber

"Der Hausmeister meinte er macht das damit es einheitlich aussieht."

ist der Nachweis, dass es sowieso zum Vermieter geht. Wenn dann die Anlage auch noch einheitlich aussieht, umso mehr.

An der Wohnungstür selbst etwas "einfach so" zu bohren, kann ich Dir NICHT empfehlen. Vermutlich ist es ein Mehrfamilienhaus und Deine Tür hat ggfs. Brandschutzeigenschaften (T30), so dass die Tür durch das Bohren die bauaufsichtliche Zulassung verliert. Das würde ich vorher mit der Verwaltung klären. Im Zweifel schuldest Du eine neue Tür und die kostet deutlich mehr.

Ich persönlich würde die Rechnung an den Vermieter senden und wirklich höflich mein Erstaunen darüber ausdrücken, dass es a) solange dauerte und b) doch eigentlich er die Kosten tragen muss.

Anm.: bin übrigens selbst Vermieter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Briefkasten gehört zur Mietsache und damit auch die Beschilderung mit dem Namen des Mieters, ist also vom Vermieter zu leisten.

Die Beschriftung mit dem Namen der /des Mieters auf dem Klingeltableau ist ebenso Aufgabe des Vermieters. Die Rechnung ist zurückzuweisen, es gibt keine Rechtsgrundlage für die Umlage.

Wenn der Vermieter, damit es einheitlich aussieht, selbst Klingelschilder beschafft, muss er sie selbst bezahlen (Amtsgericht Augsburg Az 21 C 4988/11).

Bringt der Mieter selbst ein Klingelschild an, zahlt er selbst dafür.

Grenzfall: Der Hausmeister sagt "Ich mache das für sie, ok?", dann ist es ein Auftrag vom Mieter an den Hausmeister, und der Mieter zahlt.

Woher ich das weiß:Recherche

Klingelschilder sind selbst zu zahlen ist einfach so

Woher ich das weiß:Berufserfahrung