klingelschild und hausverwaltung

5 Antworten

Eine gesetzliche Verpflichtung ein Klingelschild zu beschriften, gibt es in Deutschland nicht.

  1. Wenn die Verwaltung dennoch ein Klingelschild mit deinem Namen anbringt, dann darfst du das dennoch nicht einfach entfernen, weil es gemeinschaftliches Eigentum ist und Selbstjustiz nicht statthaft ist. Du müßtest die Verwaltung, zur Not gerichtlich, zwingen, dass Schild wieder abzunehmen und durch ein anderes Schild (z. B. mit der Wohnungsnummer) zu ersetzen. Das wird nicht so einfach sein, weil deine Nachbarn auch das Recht haben, sich vor Störungen, z. B. wenn jemand Klinget um sich zu erkundigen, ob du in dem Haus wohnst, zu schützen.
  2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann aber die Verpflichtung, den Namen auf die Klingelschilder zu schreiben, in der Hausordnung beschließen. Ist dies dort bereits geregelt, mußt du abermals den Rechtsweg beschreiten.

Ich will in diesem Zusammenhang nur mal auf eines hinweisen. Gesetzt den Fall, es passiert etwas, das die Evakuierung des Hauses notwendig macht. Dann ist es auf alle Fälle wichtig zu wissen, wer in diesem Haus wohnt bzw. welche Wohnungen bewohnt sind. Ein fehlendes Namensschild kann dann schon von Nachteil sein, wenn nicht wirklich alle Wohnungen kontrolliert werden. Ich halte das schon für wichtig, daß ein Namensschild vorhanden ist. Oder denk doch nur mal an die Post. Solange immer derselbe Zusteller unterwegs ist, mag der schon wissen, wer wo wohnt. Wie ist es aber dann mit einer Vertretung?

mein briefkasten ist beschriftet, es geht rein um das klingelschild

Eine Pflicht für Namensschilder kenne ich nicht.

Wenn z. B. die Eigentümerversammlung dies beschlossen hat, dann wirst du es eventuell dulden müssen.

Lass dir doch ein Schild mit der Aufschrift "Bitte nicht stören" anfertigen.

Schon mal dran gedacht dass man auch mal Päckchen oder Pakete bekommt? ;-)
Im übrigen kann sich jeder ausrechnen wo deine Klingel ist, wenn er nur die Namen auf den Briefkästen mit denen an den Klingeln vergleicht. (6 Briefkästen, aber nur 5 beschriftete Klingeln ;-))
Einen rationalen Grund für die Verweigerung eines Klingelschildes gibt es meines Erachtens nicht.

Wenn überall Klingelschilder sind, nur nicht bei Dir, aber alle Briefkästen beschriftfet sind, kann sich bnei einem 6 er Haus jeder ausrechnen, welcher Name für das klingelschild gedacht ist. Was soll das also?

Aber m.E. kann und darf die Hausverwaltung nicht über den Inhalt Deines Klingelschildes bestimmen, über den Stil usw schon.

das stimmt schon, es geht aber darum dass ich mich subjektiv sicherer fühle, muss man nicht verstehen ist aber so.

und ich erwarte schon, dass man das respektiert und nicht einfach über mich verfügt, das ist doch das mindeste.